Lohn- und Arbeitsbedingungen:
Deutliche Verbesserungen bei der AGS Airport Ground Service GmbH
Am 3. und 4. Juni 2013 sind die Verhandlungen zwischen dem dbb und der Geschäftsführung der AGS Airport Ground Service GmbH zur Einführung eines Tarifvertrags fortgesetzt worden. Die Verhandlungen erfolgen für die Mitglieder unserer Mitgliedsgewerkschaft komba, die im Unternehmen stark vertreten sind.
Einigkeit bei den Eckpunkten des Tarifvertrages
Obwohl die Tarifvertragsparteien zu Beginn in ihren Vorstellungen noch weit auseinandergelegen haben, konnte dennoch in den meisten Themenkomplexen eine Einigung erreicht werden, die die Interessen der Beschäftigten umfassend berücksichtigt. Somit besteht vorbehaltlich redaktioneller Änderungen Einigkeit bezüglich des Inhalts eines Manteltarifvertrages, als auch in Hinblick auf die Neuregelung der Entgeltstrukturen.
- Stundenlohnbereich: bis zum 01.10.2015 Steigerungen zwischen 9,4 % und 10,4 %.
- GLL-Bereich: bis 2015 Erhöhungen zwischen 5 % und 9,5 %. Durch die Einführung eines Stundenlohns und einer Mindeststundenanzahl wird ein monatlich garantierter Auszahlungsbetrag geschaffen, der durch das GLL-System - das im Hintergrund weiterläuft - um Leistungsprämien erhöht werden kann. Hierdurch werden die bisherigen immensen Lohnschwankungen, denen vor allem die Kollegen im Bodenverkehrsdienst ausgesetzt waren, aufgefangen.
- Die Regelarbeitszeit bei Vollzeit wird von 108 Stunden im Monat auf 155,8 Stunden im Monat erhöht.
- Erholungsurlaub: 26 – 30 Tage, mit dem System einer gestaffelten Erhöhung nach je zwei Jahren Betriebszugehörigkeit um einen Tag. Der Höchsturlaubsanspruch von 30 Tagen wird somit nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht.
- Sonntagszulage: Einführung einer Zulage von 15 % auf das Gesamtentgelt.
- Nachtzulage:
20:00 Uhr bis 24:00 Uhr 25 %
00:00 Uhr bis 04:00 Uhr 40 %
04:00 Uhr bis 06:00 Uhr 25 % - Feiertagszulage: wie bisher 50 %; dies gilt nun zusätzlich auch für die Tage Ostersonntag und Pfingstmontag.
- Jahressonderzahlung: 500 € (bei Vollzeit) für alle Beschäftigten, die am 1. Mai des Jahres im Betrieb gearbeitet haben und am 1.Dezember noch im Betrieb arbeiten. Zuzüglich wird eine Jahresgratifikation eingeführt. Dies ist eine variable Komponente in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis, die Ausschüttungshöhen und -modalitäten werden auf betrieblicher Ebene festgelegt.
- Laufzeit: 36 Monate ab dem 01.10. 2013.