dbb warnt vor Eingriffen in die Zusatzversorgung – nationales System stärken statt europäisch vereinheitlichen
Der dbb hat sich klar positioniert: Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst darf nicht durch europäische Vorgaben geschwächt werden.
Mit einem aktuellen Positionspapier zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission macht der dbb beamtenbund und tarifunion unmissverständlich deutlich: Die betriebliche Alters- und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Alterssicherung und muss in nationaler Verantwortung weitergeführt werden. Über Jahrzehnte habe sich das System als leistungsfähig, zuverlässig und gerecht erwiesen – daran dürfe auch eine europäische Harmonisierung nichts ändern.
„Die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung gehört in die Verantwortung der Mitgliedstaaten und ihrer Sozialpartner“, stellt der dbb klar. Eine einheitliche europäische Lösung würde die Tarifautonomie aushebeln und nationale Besonderheiten missachten. Stattdessen müsse die bewährte Struktur gestärkt und weiterentwickelt werden.
Das Positionspapier unterstreicht die zentralen Eckpunkte der dbb-Position: Eine wesentliche finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber ist unverzichtbar, ebenso ein garantiertes Leistungsniveau, das Sicherheit statt Risiko bietet. Tarifvertragliche Absicherung schafft Verlässlichkeit und verhindert willkürliche Eingriffe. Der Zugang zur Zusatzversorgung muss für alle Beschäftigten offenstehen, ohne diskriminierende Hürden wie Gesundheitsprüfungen. Gleichzeitig fordert der dbb eine starke Mitbestimmung der Beschäftigten über paritätisch besetzte Organe in den Versorgungseinrichtungen sowie eine faire steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Betriebsrenten, um deren Attraktivität zu sichern.
Darüber hinaus unterstützt der dbb Transparenz- und Effizienzinitiativen, betont aber, dass diese nicht in verpflichtende Vorgaben auf europäischer Ebene münden dürfen. Denn klar ist: Nur unter Wahrung der nationalen Gestaltungsspielräume und der Tarifautonomie kann die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst auch in Zukunft stark, sicher und gerecht bleiben.