ZfPR: Informationen für Personalratsmitglieder in Bund und Ländern

Beförderung langjährig freigestellter Personalratsmitglieder – nur nach Mandatspause?

Mit ausgewählten Gerichtsentscheidungen und Aufsätzen informiert die neue Ausgabe der ZfPR-Print 4/2022 Personalratsmitglieder über aktuelle Entwicklungen des Personalvertretungsrechts im Bundes- und Landesrecht.

Mitbestimmung

Der ergänzende monatlich erscheinende elektronische Rechtsprechungsdienst der ZfPR bietet darüber hinaus einen weitreichenden Überblick über die zum Personalvertretungsrecht ergehende Rechtsprechung.

Einem Dauerthema des Personalvertretungsrecht, dem Spannungsverhältnis zwischen dem Benachteiligungsverbot von freigestellten Personalratsmitgliedern und den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Ämterbesetzung, widmet sich in der Rubrik „Rechtsprechung“ der VGH Hessen in seinem Beschluss vom 30 März 2022 – 1 B 308/21. Sind dienstliche Beurteilungen aufgrund einer mehr als zehnjährigen Freistellung nicht mehr verwendbar, sollen nach dem VGH aber auch Auswahlgespräche kein hinreichendes Surrogat und eine zumindest teilweise Wiederaufnahme des Dienstes erforderlich sein. Dass auch dies problematisch ist, arbeitet Dr. Andreas Gronimus in seiner Anmerkung heraus.

Das OVG Hamburg lehnt mit Beschluss vom 31. Januar 2022 – 14 Bf 201/20.PVL – die Mitbestimmung des Personalrats bei einer von der Behörde betriebenen Facebook-Seite ab, die Dritten die Möglichkeit zu Kommentaren – auch über die Behördenmitarbeiterinnen und Mitarbeiter – gibt. Die gegen das Ergebnis der eigenen Entscheidung bestehenden „Bauchschmerzen“ des OVG teilt Dr. Serge Reitze in seiner Anmerkung und fordert den Gesetzgeber dringend zum Handeln auf.

Dass allein der Arbeitgeber über die Form der Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung entscheidet, führt das LAG Hamburg im Beschluss vom 22. April 2022 – 7 TaBV 8/21 – aus. In seiner Anmerkung gibt Dr. Dr. Michael Kossens deshalb Tipps, wie der Antrag der SBV an das Gericht gefasst werden sollte. Zudem moniert er nachdrücklich die Auffassung der ersten Instanz, wonach der SBV auch in Fällen, bei denen es zur Prüfung einer Benachteiligung der schwerbehinderten Beschäftigten auf einen Vergleich mit nicht schwerbehinderten Beschäftigten ankommt, nur die Daten der schwerbehinderten Beschäftigten zur Verfügung zu stellen seien.

Mit den „Basics“ des Personalratsalltags beschäftigen sich in der Rubrik „Aufsätze“ gleich zwei Beiträge:

Katharina Berg beschreibt unter dem Titel „Die Tagesordnung der Personalratssitzung als erste Hürde für wirksame Beschlüsse“ anhand der aktuellen Rechtsprechung und Literatur, wie Erstellung, Übermittlung und kurzfristige Ergänzung der Tagesordnung vorzunehmen sind, um die Wirksamkeit der in der Sitzung zu fassenden Beschlüsse sicherzustellen.

Ein weiteres Dauerthema ist „Der Anspruch auf Dienst- und Arbeitsbefreiung unter Beachtung der Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit“. Matthias Schütte behandelt unter anderem Ab- und Rückmeldepflicht und zeigt auf, wie und warum Freistellung und Dienst-/Arbeitsbefreiung voneinander abzugrenzen sind.

Seit dem 1. Oktober und noch bis Ende November werden die Schwerbehindertenvertretungen neu gewählt. Wie die Rollen und Aufgaben von Schwerbehindertenvertretung einerseits und Personalrat bzw. Betriebsrat andererseits verteilt sind, erläutert der Beitrag „Das Zusammenspiel von Schwerbehindertenvertretung und Personalrat/Betriebsrat – ein Überblick“ von Susanne Süllwold.

Unerlaubte Benutzung des Smartphones oder anderer Hilfsmittel – das kommt auch bei Prüfungen in der öffentlichen Verwaltung vor. Mit den Konsequenzen mussten sich die Gerichte beschäftigen. Dr. Maximilian Baßlsperger kommt in seinem Aufsatz „Prüfungen, Täuschungsversuche und Personalratsbeteiligung“ zu dem Ergebnis, dass die Beteiligung des Personalrats an Prüfungen gerade auch der – durch unzulässigen Gebrauch von Hilfsmitteln verletzten - Chancengleichheit der Prüflinge dient und der Personalrat daher an der Entscheidung über die Konsequenzen eines Täuschungsversuchs zu beteiligen ist.

Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 24. November 2021 – 5 P 7.20, ZfPR online 6/2022, S. 2, anders als die Vorinstanzen, dem Personalrat auf der Grundlage des PersVG Berlin nicht bereits das Mitbestimmungsrecht bei der Beschaffung von Schusswaffen für die Polizei abgesprochen, sondern es für die Mitbestimmung genügen lassen, dass die Maßnahme zumindest auch innerdienstlichen Charakter hat. Erst auf der Stufe des Letztentscheidungsrecht hat das BVerwG die verfassungsrechtlich geforderte Korrektur greifen lassen. PD Dr. Thomas Spitzlei analysiert in seinem Beitrag „Die verfassungsrechtlichen Grenzen des Mitbestimmungsrechts – neue Aspekte durch die jüngste Rechtsprechung des BVerwG?“ die Entscheidung im Detail und berücksichtigt dabei die unterschiedliche Ausgestaltung des Letztentscheidungsrechts auf Bundes- und Landesebene.

Zur ZfPR

Die viermal jährlich in Heftform erscheinende Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) mit ihrem elfmal jährlich erscheinenden elektronischen Rechtsprechungsdienst (ZfPR online) vermittelt einen breiten Überblick über das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern.

 

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