ZfPR: Aktuelles zum Personalvertretungsrecht

Antworten des Bundespersonalvertretungsgesetzes auf Pandemie

Die Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) informiert regelmäßig über Themen, die die Personalvertretungen bewegen. In der jetzt vorliegenden Ausgabe 2/2022 sind dies unter anderem die im letzten Jahr als Reaktion auf die pandemiebedingten Kontakteinschränkungen eingefügten Vorschriften zur digitalen Personalversammlung sowie zur Beschlussfassung im elektronischem Umlaufverfahren.

Mitbestimmung

Überblicke über die neuere Rechtsprechung zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes sowie zum Beamtenrecht bringen die Personalvertretungen auf den aktuellen Stand. Beschlüsse der Gerichte für Personalvertretungssachen zu Fragen der Beteiligung und zum Informationsanspruch der Personalvertretungen runden das Informationspaket ab.

Der Aufsatz „Die Personalversammlung – Austauschplattform auch in Pandemiezeiten“ von Dirk Lenders setzt sich mit praktischen Problemen der Personalversammlung, gerade auch derjenigen in digitaler Form, auseinander und gibt praktische Tipps zur Planung einer ansprechenden Versammlung.

Mit der Novelle des BPersVG 2021 wurde die Beschlussfassung im elektronischen Umlaufverfahren eingeführt. Prof. Dr. Peter Wedde analysiert die Anwendungsbereiche und Voraussetzungen für die Beschlussfassung und bringt damit Licht in das Dunkel der neuen Regelung.

Angesichts der Vielzahl von Entscheidungen zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes ist ein jährlicher Überblick eine große Hilfe. Der Beitrag von Dr. Thomas Wurm „TVöD/TV-L vor Gericht“ Überblick über die neuere Rechtsprechung zum „Tarifrecht des öffentlichen Dienstes“ sortiert und kommentiert eine Vielzahl von Entscheidungen quer durch das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.

Was für das Tarifrecht gilt, gilt auch für Beamtenrecht. Dr. Wolfgang Zimmerling und Ben Zimmerling informieren in ihrem Beitrag „Die Entwicklung des Beamtenrechts gemäß Art. 33 GG im Zeitraum April 2019 bis Dezember 2021“ umfassend über die beamtenrechtlichen Fragen, die die Gerichte in den vergangenen zwei Jahren bewegt haben.

Mit einem Problem aus dem Alltag der Personalräte beschäftigt sich Dr. Arnim Ramm in der Rubrik „Fragen aus der Praxis – Antworten für die Praxis“. Hier geht es um den Informationsanspruch des Personalrats, wenn der Dienststellenleiter Beschäftigte nach § 3 Abs. 4 Satz 1 TVöD zum Nachweis ihrer Arbeitsfähigkeit auffordert.

Im Rechtsprechungsteil ist der Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.10.2021 – 20 A 1981/20.PVL – veröffentlicht, in dem das Gericht die Anordnung, die gegenseitige Urlaubsvertretung nur noch innerhalb der jeweiligen Abteilung sicherzustellen, als allgemeinen Urlaubsgrundsatz der Mitbestimmung unterwirft. Diese Frage wird nicht von allen Oberverwaltungsgerichten entsprechend beantwortet, die, wie Stefan A. Kascherus in seiner Anmerkung feststellt, an einem Ausschluss des Mitbestimmungsrechts festhalten, sofern organisatorische Maßnahmen in der ungeteilten Aufgabenverantwortung der Dienststellenleitung liegen.

Das OVG Sachsen legt in seinem Beschluss vom 12. August 2021 – 9 A 155/18.PL – dar, weshalb die Überlassung von Stellenbesetzungsplänen zur Wahrnehmung des Anhörungsrechts vor der Weiterleitung von Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag nicht erforderlich sei. Dem stimmt PD Dr. Thomas Spitzlei in seiner Anmerkung zu und setzt sich zudem mit den Ausführungen des OVG zu den Folgen eines Prozessvergleichs für die weitere gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auseinander.

Der Maßnahmebegriff ist Gegenstand der Entscheidung des OVG Thüringen vom 11.10.2021 – 5 PO 208/20 – und der anmerkenden Ausführungen von Dr. Wilhelm Ilbertz. Hier ging es um den Zeitpunkt, zu dem die Pflicht zur Unterrichtung des Personalrats über die Planung des Personalbedarfs für den beabsichtigten Waldumbau entsteht, wenn die Dienststelle die von ihr erstellten Entwürfe dem Ministerium zur weiteren Verwendung übermittelt.

Zur ZfPR:
Die viermal jährlich in Heftform erscheinende Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR), die ergänzt wird durch den elfmal jährlich erscheinenden elektronischen Rechtsprechungsdienst (ZfPR online), konzentriert sich auf das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern und vermittelt einen breiten Überblick über das Rechtsgebiet.

 

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