Kurznachrichten

Bekämpfung des Menschenhandels

Am 14. Juli ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels mit strengeren Vorschriften in Kraft getreten. Die überarbeitete Richtlinie führt eine strengere Kriminalisierung ein und gibt den Behörden stärkere Instrumente an die Hand, um neue Formen der Ausbeutung, einschließlich solcher, die online stattfinden, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen und eine bessere Hilfe und Unterstützung für die Opfer zu gewährleisten.

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Anerkennung von Berufsabschlüssen in der EU weiter schwierig

Die Anerkennung von Berufsabschlüssen ist noch immer mit Problemen verbunden. Dies geht aus einem am 2. Juli vom Europäischen Rechnungshof veröffentlichten Bericht hervor. Seit 2005 gibt es eine EU-Richtlinie, um die Anerkennung zu erleichtern und zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten überbordende Anforderungen an die Bürger stellen. Allerdings gibt es laut Rechnungshofbericht bei der Anwendung der Richtlinie durch die nationalen Behörden und die Europäische Kommission weiterhin Schwächen. Auch die Informationen für die Bürger seien häufig unzuverlässig. Lange und übermäßig bürokratische Anerkennungsverfahren wirkten auf potenzielle Fachkräfte aus anderen EU-Staaten abschreckend.

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Verstärkte Maßnahmen für digitale Dekade

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 2. Juli den zweiten Bericht über den Stand der digitalen Dekade, der zeigt, dass die EU ihre Digitalziele für 2030 ohne verstärkte Maßnahmen nicht erreichen wird. Der Bericht enthält eine Analyse nationaler Strategien und identifiziert Lücken in Bereichen wie digitale Kompetenzen, Konnektivität und KI. Es wird betont, dass sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten mehr investieren und ehrgeizigere Maßnahmen ergreifen müssen, um den digitalen Wandel zu fördern. Zudem werden spezifische Empfehlungen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur, Unternehmen und öffentlichen Dienstleistungen gegeben.

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Erasmus+-Allianzen stärken europäische Hochschulbildung

Die EU-Kommission hat die Ergebnisse der Erasmus+-Ausschreibung 2024 am 28. Juni bekannt gegeben und 14 neue Allianzen Europäischer Hochschulen ausgewählt, die jeweils bis zu 14,4 Millionen Euro erhalten. Damit gibt es nun 64 Allianzen mit über 560 Hochschuleinrichtungen aus ganz Europa. Diese Allianzen fördern den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Studierenden, Forschenden und Institutionen über Ländergrenzen hinweg und tragen zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulbildung bei. Die Initiative unterstützt grenzüberschreitende Kooperationen und ermöglicht interuniversitäre Studiengänge, um gesellschaftliche Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

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EU-Frühjahrspaket 2024: Wettbewerb und Resilienz stärken

Am 19. Juni veröffentlichte die Europäische Kommission das Frühjahrspaket des Europäischen Semesters 2024, das politische Leitlinien zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und solider öffentlicher Finanzen der EU enthält. Ziel ist es, eine robuste und zukunftssichere Wirtschaft zu schaffen, die langfristigen Wohlstand gewährleistet und gleichzeitig auf geopolitische Herausforderungen reagiert. Die Empfehlungen umfassen Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, Verbesserung der Bildung und Bekämpfung von Arbeitskräftemangel, wobei auch die Umsetzung von NextGenerationEU und kohäsionspolitischen Programmen entscheidend ist. Für 2024 wird ein moderates Wirtschaftswachstum und eine sinkende Inflation erwartet.

 

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Kommission stellt KI-Amt vor

Die Kommission hat am 29. Mai das neue KI-Amt vorgestellt, das die Entwicklung, Einführung und Nutzung künstlicher Intelligenz in der EU fördern soll. Ziel ist es, den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen von KI zu maximieren und gleichzeitig die Risiken zu minimieren. Das KI-Amt wird eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des KI-Gesetzes spielen und die EU in der internationalen Debatte um vertrauenswürdige KI führend positionieren.

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Bekämpfung des Menschenhandels

Der Rat der Europäischen Union nahm am 27. Mai eine Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels an. Die Ausbeutung von Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption werden als Formen der Ausbeutung hinzugefügt. Sie fallen unter das EU-Recht zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die wissentliche Nutzung des Dienstes eines Opfers von Menschenhandel wird nun zu einer Straftat. Wie in der derzeit geltenden Richtlinie werden auch die neuen Formen der Ausbeutung mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren oder bei schweren Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren geahndet. Die Einigung umfasst einen neuen erschwerenden Umstand, wenn ausbeuterische Inhalte audiovisuell verbreitet werden. Durch den neuen Rechtsakt werden auch Präventionsmaßnahmen sowie die Unterstützung und Hilfe für Opfer verstärkt.

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Neuer Schengener Grenzkodex

Am 24. Mai billigte der Rat einen neuen Schengener Grenzkodex. Dieser regelt unter anderem die Vorschriften für Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen. Der überarbeitete Grenzkodex soll die Widerstandsfähigkeit des Schengen-Raums gegen gegenwärtige und künftige Krisen an seinen Außengrenzen zu stärken. Das betrifft vor allem eine Beschränkung der ungeregelten Migration. Menschen, die in der EU leben und reisen, sollen weiterhin in vollem Umfang von den Vorteilen eines grenzüberschreitenden Reiseverkehrs profitieren können. Präzisierungen zu den Vorschriften über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen sollen sicherstellen, dass sie ein letztes Mittel bleiben. Mit der Verordnung werden Möglichkeiten eingeführt, den Zugang von Drittstaatsangehörigen zur EU einzuschränken.

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Neue Mindestanforderungen für Gleichstellungsstellen

Am 7. Mai hat der Rat zwei Richtlinien angenommen, um Gleichstellungsstellen in der EU zu stärken. Die Richtlinien sorgen für mehr Zuständigkeiten bei der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung im Bereich der Beschäftigung und von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich der sozialen Sicherheit. Die Richtlinien sollen die Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen stärken und für eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung sorgen. Darüber hinaus erhalten sie mehr Kompetenzen, unter anderem für eigene Untersuchungen und zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren. Die Richtlinien treten in Kürze in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um ihre nationalen Rechtsvorschriften an die Bestimmungen der Richtlinien anzupassen.

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Neue EU-Schuldenregeln

Ende April haben Parlament und Rat drei Rechtsakte zur wirtschafts- und haushaltspolitischen Steuerung der EU verabschiedet. Ziel der Reform ist es, die Schuldenstände und Defizite zu senken und gleichzeitig mehr Investitionen in strategischen Bereichen wie Digitales, Umwelt oder Verteidigung zu ermöglichen. Die neuen Schuldenregeln sehen deshalb mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten, aber auch strengere Vorgaben zur Rückführung zu hoher Schuldenstände vor. Es gelten weiterhin die sogenannten Maastricht-Regeln, die nur Schuldenstände von maximal 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und neue Schulden in Höhe von drei Prozent des BIP erlauben. Darauf hatte besonders Deutschland bestanden. Die große Mehrheit der Regierungen wie auch des Parlaments zeigte sich zufrieden mit der Neuregelung. Kritiker befürchten, dass die Spielräume für Sozialausgaben, die nicht unter die Investitionen in strategischen Bereichen fallen, deutlich enger werden könnten. Andere haben die Sorge, die Regeln würden zugunsten hoch verschuldeter Länder wie Frankreich und Italien aufgeweicht.

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Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Am 24. April gab das Parlament mit 522 zu 27 Stimmen bei 72 Enthaltungen grünes Licht für die ersten EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt. Die Richtlinie sieht strengere Vorschriften gegen Cybergewalt vor. Auch sollen Opfer künftig bessere Unterstützung bekommen und entsprechende Maßnahmen gegen Vergewaltigungen ergriffen werden. Nach den neuen Regeln sind Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen sowie Zwangsheirat verboten. Zudem enthält die Richtlinie bestimmte Leitlinien für im Internet begangene Straftaten wie etwa die Offenlegung privater Informationen und das sogenannte Cyberflashing. Die Liste der erschwerenden Umstände für Straftaten, die härtere Strafen nach sich ziehen, ist nach den neuen Regeln umfangreicher. Sie umfasst nun unter anderem Verbrechen gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie gegen Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsaktivisten.

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Horizon-Europe Budget für Innovationen wird erhöht

Die Europäische Kommission hat am 17. April eine Änderung des Arbeitsprogramms 2023-24 von Horizon Europe, dem Forschungs- und Innovationsprogramm der EU, verabschiedet. Diese Änderung mobilisiert zuvor nicht zugewiesene Mittel in Höhe von fast 1,4 Milliarden Euro, um das Budget für 2024 auf insgesamt 7,3 Milliarden Euro zu erhöhen. Zu den Hauptmerkmalen dieser Aktualisierung gehören Investitionen von fast 650 Millionen Euro in EU-Missionen, um Herausforderungen wie die Schaffung von über 100 klimaneutralen Städten anzugehen, sowie die Schaffung eines neuen Europäischen Bauhaus und experimentelle Maßnahmen zur Öffnung von Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten für Neueinsteiger. Weitere Schwerpunkte sind kulturelles Erbe, Pandemie-Vorbereitung und die Vorbereitung von Aktionen für 2025.

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Neue Verordnung erleichtert Datenaustausch im öffentlichen Sektor

Die neue Verordnung für ein interoperables Europa, die am 11. April in Kraft tritt, zielt darauf ab, den grenzüberschreitenden Datenaustausch zu erleichtern und den digitalen Wandel im öffentlichen Sektor voranzutreiben. Sie ist entscheidend für die Umsetzung der digitalen Dekade der EU und strebt Ziele wie die 100-prozentige Online-Bereitstellung wichtiger öffentlicher Dienste bis 2030 an. Die Verordnung umfasst Maßnahmen wie die Schaffung eines Rahmens für die Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen, verbindliche Interoperabilitätsbewertungen sowie die Einführung eines Portals für ein interoperables Europa, um hochwertige und zuverlässige Interoperabilitätslösungen zwischen öffentlichen Verwaltungen zu fördern.

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EU investiert in globale Bildungsinitiative

Die Europäische Union hat am 11. April auf der Global-Gateway-Veranstaltung zur Bildung die globale Bildungsgemeinschaft versammelt, um die bisherigen Investitionen in Bildung zu bewerten und neue Partner sowie Investitionen zu mobilisieren. EU-Kommissarin Jutta Urpilainen unterzeichnete Programme im Wert von insgesamt 245 Mio. EUR, darunter Initiativen zur Förderung der Bildung von Mädchen in Sambia, zur Stärkung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten im Arzneimittelsektor in Nigeria und zur Unterstützung der Jugendmobilität in Afrika.

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Kommission plant europäischen Hochschulabschluss

Die Europäische Kommission hat am 27. März drei Initiativen vorgestellt, die die transnationale Zusammenarbeit zwischen Hochschulen verbessern sollen, um einen europäischen Hochschulabschluss einzuführen. Diese Initiativen zielen darauf ab, die Lernmobilität innerhalb der EU zu fördern, die Querschnittskompetenzen der Studierenden zu verbessern und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu decken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen die Schaffung eines europäischen Hochschulabschlusses auf freiwilliger Basis, die Vereinfachung der Qualitätssicherung und automatischen Anerkennung von Qualifikationen sowie die Förderung attraktiver und nachhaltiger Laufbahnen im Hochschulsektor. Die Kommission plant, diese Maßnahmen gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten, Hochschulen, Studierenden und anderen Partnern umzusetzen, um den europäischen Hochschulabschluss voranzutreiben.

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Polen erhält Zugang zu EU-Mitteln durch Rechtsstaatsreformen

Die Europäische Kommission hat am 29. Februar Rechtsakte angenommen, die Polen den Zugang zu EU-Mitteln von bis zu 137 Milliarden Euro ermöglichen. Diese beziehen sich auf polnische Reformen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Erfüllung von Meilensteinen zur Unabhängigkeit der Justiz. Die vorläufige Bewertung für Polens Zahlungsantrag in der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ermöglicht die Auszahlung von insgesamt bis zu 59,8 Milliarden Euro an ARF-Mitteln. Nach Reformen erfüllt Polen grundlegende Voraussetzungen, wodurch es Zugang zu weiteren EU-Mitteln von bis zu 76,5 Milliarden Euro erhält.

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EU-Kommission präsentiert Strategie zur Stärkung der Industrieführungsrolle

Die Europäische Kommission hat am 27. Februar eine Strategie vorgestellt, um die Führungsrolle der EU-Industrie in fortgeschrittenen Werkstoffen zu stärken, die für den grünen und digitalen Wandel entscheidend sind. Die Initiative zielt darauf ab, Forschung, Innovation und Investitionen in der EU zu koordinieren und Europa bei dieser Schlüsseltechnologie voranzubringen. Fortgeschrittene Werkstoffe spielen eine zentrale Rolle in Bereichen wie Energie, Elektronik, Bauwesen und Mobilität. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen die Stärkung des Forschungs- und Innovationssystems, die beschleunigte Markteinführung, erhöhte Kapitalinvestitionen, Förderung von Herstellung und Nutzung sowie die Einsetzung eines Technologierats für fortgeschrittene Werkstoffe.

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EU startet defensive Militäroperation im Roten Meer

Am 19. Februar gab der Rat der Europäischen Union grünes Licht für die Operation EUNAVFOR ASPIDES. Ziel dieser defensiven Operation ist es, die Freiheit der Schifffahrt im Roten Meer und im Golf wiederherzustellen und zu wahren. Seit Oktober 2023 hatten jemenitische Huthi-Rebellen, die vom Iran unterstützt werden, Angriffe auf die zivile Seeschifffahrt im Roten Meer gestartet. Die Schiffspassage durch den Golf von Aden, das Arabische Meer, das Rote Meer und den Suezkanal ist eine der bedeutendsten für den Welthandel und für die europäische Wirtschaft besonders wichtig.

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Dekarbonisierung der europäischen Industrie

Der Rat und das Europäische Parlament erzielten am 7. Februar eine vorläufige Einigung über die „Netto-Null-Industrie-Verordnung“. Ziel der Verordnung ist es, die industrielle Einführung sogenannter Netto-Null-Technologien – die die EU braucht, um ihre Klimaziele zu erreichen – zu fördern. Die EU strebt eine Führungsrolle bei grünen Industrietechnologien an und will damit die Klimaziele unterstützen und die europäische Industrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken. Im Kern geht es um Anreize für Investitionen in grüne Technologien. Damit reagiert Brüssel auch auf die milliardenschweren Subventionen der US-Regierung für grüne Industrien, die zu einem Kapitalabfluss in die USA führen können. Große Hindernisse auf dem Weg zu mehr Investitionen in die grüne Transformation bestehen jedoch weiterhin in langwierigen und schwerfälligen Planungs- und Genehmigungsverfahren, die auch die öffentliche Verwaltung belasten.

 

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Schärferes Strafrecht bei Kindesmissbrauch

Am 7. Februar hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, strafrechtliche Vorschriften über den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu aktualisieren. Die einschlägige Richtlinie stammt aus dem Jahr 2011. Der Vorschlag sieht vor, die Definition des Tatbestands des sexuellen Kindesmissbrauchs in allen Mitgliedstaaten um weitere Delikte wie zum Beispiel Live-Streaming von sexuellem Kindesmissbrauch zu erweitern. Die Online-Dimension dieser Schwerstkriminalität hat stark an Bedeutung gewonnen. Die Kommission setzt sich für eine schärfere Strafverfolgung, längere Verjährungsfristen sowie für mehr Opferunterstützung und Prävention ein. Der Begriff "Kinderpornografie" wird durch "Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern" ersetzt.

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