• EU-Parlament

Zusatzversorgung: dbb wertet Votum des Europäischen Parlaments als Etappensieg

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat das Votum des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2013 gegen eine Anwendung von Solvency-II auf Betriebsrenten begrüßt. „Für die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist heute ein guter Tag. Eine übergroße Mehrheit der EU-Abgeordneten hat sich klar dagegen ausgesprochen, schärfere Eigenkapitalvorschriften für Betriebsrenten vorzuschreiben. Das ist ein wichtiger Etappensieg.“ Nun sei die Europäische Kommission aufgefordert, auf den Bericht des Parlaments zu reagieren und ihr Vorhaben zumindest in diesem Punkt zu überdenken.

Der dbb hatte in den vergangenen Monaten intensive Gespräche mit Vertretern der EU-Institutionen geführt und das Thema auch in der CESI auf die Tagesordnung gesetzt. „Wir werden weiter darauf achten, dass es nicht zu einer die deutschen Betriebsrenten – besonders im öffentlichen Dienst – gefährdenden Entwicklung auf EU-Ebene kommt“, sagte Dauderstädt nach der Abstimmung im Europäischen Parlament.

Für die Zusatzversorgung, die so genannte zweite Säule der Alterssicherung, beziehungsweise die Betriebsrenten gebe es in Deutschland ein bewährtes Sicherungsnetz. Es bedürfe keiner zusätzlichen Absicherung, die im deutschen Fall ausschließlich kostensteigernd wirken würde, so Dauderstädt.

Hintergrund der Parlamentsabstimmung war die Novellierung der IORP-Richtlinie. Diese regelt die Beaufsichtigung der betrieblichen Altersversorgung und gilt auch für die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Die EU-Kommission wollte, dass in die IORP-Richtlinie die avisierte neue Aufsichtsordnung von Versicherungen - Solvency II – übernommen wird. Damit sollen einheitliche europäische Solvabilitäts- und Berichtsregeln für Versicherungen festgelegt werden. Im Kern geht es also um die Frage, ob die Zusatzversorgung auch erfasst werden soll. Zur Sicherung des Finanzsektors sollen die Versicherer verstärkt verpflichtet werden, risikoabhängige Rücklagen zu bilden und mehr Eigenkapital vorzuhalten. Die Kommission befürchtet, dass Pensionskassen sonst aufgrund des niedrigen Zinsniveaus in Schwierigkeiten geraten können. Die avisierte Lösung ist jedoch problematisch für umlagebasierte Systeme wie die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Der dbb befürchtet eine Verschlechterung der Bedingungen für die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst beziehungsweise deren faktische Infragestellung durch neue, ungerechtfertigte Auflagen.

 

zurück

forsa Umfrage

Einkommensrunde

Einkommensrunde

mit der TdL (2023) & Hessen (2024)