Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Zugang zu Betrieben auch digital ermöglichen
Der dbb befürwortet das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, hält aber eine grundsätzliche Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes in der nächsten Legislatur für erforderlich.
"Der Anteil an Beschäftigten, die mobil oder in flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten, nimmt bedingt durch die Digitalisierung von Arbeitsprozessen und Arbeitsabläufen stetig zu“, betonte dbb Tarifchef Volker Geyer in einer Videokonferenz am 3. Mai 2021 mit dem Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU, Uwe Schummer. „Dies hat zur Konsequenz, dass diese Beschäftigten für die Gewerkschaften auf dem herkömmlichen Weg über das „Schwarze Brett“, Print-Informationen oder Ansprache vor Ort kaum mehr erreichbar sind.“ Diese Problematik beim Arbeiten im Homeoffice sei während der Pandemie für Jedermann offensichtlich geworden, so Geyer bei dem Gespräch, an dem auch die Bundesvorsitzende der DPVKOM, Christina Dahlhaus, und der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der GDL, Norbert Quitter, teilnahmen. „Daher muss hier den Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht eingeräumt werden“, schlussfolgerte Geyer.
Darüber hinaus forderte der dbb in dem Gespräch mit Uwe Schummer eine Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs im Betriebsverfassungsgesetz. Neue Arbeitsformen hätten zu mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsverhältnissen geführt, deren Anzahl im Zuge der Digitalisierung noch wachsen werde. „Auch diese Beschäftigten müssen unter den Schutz der Betriebsverfassung gestellt werden“, so der stellvertretenden dbb Bundesvorsitzende.
Zudem müsse im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sein, dass mitbestimmungspflichtige Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ohne Beteiligung des Betriebsrats einführt, erst umgesetzt werden dürfen, wenn sie rechtssicher geklärt oder wirksam mitbestimmt sind.