BDZ Deutsche Zoll- und FinanzgewerkschaftZoll wird zur Schlüsselbehörde bei der Kriminalitätsbekämpfung
Mit der Vorstellung des Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität (OK) 2025 setzt sich eine Entwicklung fort, auf die der BDZ bereits im Vorjahr hingewiesen hatte: Der Zoll übernimmt auf Bundesebene einen immer größeren Teil der Bekämpfung komplexer, international vernetzter Kriminalität. Trotz verschiedener Aktionspläne der Bundesregierung wurden jedoch bei der Abschöpfung krimineller Vermögenswerte bislang keine nennenswerten Fortschritte erzielt.
Am 15. September 2026 stellten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, das Lagebild Organisierte Kriminalität in Berlin vor. Es unterstreicht die wachsende Bedeutung des Zolls für die innere Sicherheit: Von den 272 OK-Verfahren, die 2025 von Bundesbehörden geführt wurden, entfielen allein 187 auf die Zollverwaltung – knapp 69 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 156. Während die Gesamtzahl aller OK-Verfahren in Deutschland um 5,6 Prozent auf 683 stieg, nahmen die zollgeführten Verfahren damit um fast 20 Prozent zu.
Besonders sichtbar wird dies in den klassischen Zuständigkeitsbereichen des Zolls. Die Zahl der OK-Verfahren wegen Steuer- und Zolldelikten stieg von 63 auf 73. Rund die Hälfte dieser Verfahren entfiel 2025 auf Tabaksteuerkriminalität. Damit bleibt der illegale Tabakmarkt eines der zentralen Betätigungsfelder organisierter Täterstrukturen im Zuständigkeitsbereich des Zolls. Er ist längst kein Randphänomen mehr, sondern ein professionelles und grenzüberschreitendes Kriminalitätsfeld.
Gleichzeitig wird das Umfeld, in dem die Beschäftigten der Sicherheitsbehörden tätig werden, gefährlicher. Besonders auffällig ist die Entwicklung beim tatsächlichen Einsatz von Schusswaffen: In 34 Fällen wurden Schusswaffen von Tatverdächtigen benutzt – gegenüber 23 im Vorjahr. Das entspricht einem Anstieg um knapp 48 Prozent.
Für den BDZ unterstreicht diese Entwicklung die Bedeutung einer konsequenten Eigensicherung. Moderne Einsatztechnik, zeitgemäße persönliche Schutzausstattung sowie eine qualitativ hochwertige und realitätsnahe Aus- und Fortbildung müssen mit dem veränderten Gefährdungsbild Schritt halten.
Auch das Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2025 zeigt Entwicklungen, die für den Zoll unmittelbar relevant sind. Besonders deutlich wird der Zusammenhang zwischen illegaler Drogenproduktion in Europa und dem internationalen Handel mit den dafür benötigten Chemikalien: 2025 wurden in Deutschland 23 Rauschgiftlabore festgestellt, darunter zehn Anlagen mit Produktionskapazitäten im industriellen Maßstab. Gleichzeitig bleibt Deutschland ein wichtiger Transitstaat für sogenannte Designer-Grundstoffe und andere Vorläuferstoffe, die zur Herstellung synthetischer Drogen benötigt werden. Weil klassische Kernchemikalien in der EU streng kontrolliert werden, weichen Tätergruppierungen auf neue, teils noch nicht erfasste Stoffe aus, die vor allem aus China und zunehmend aus Indien bezogen und über europäische See- und Flughäfen häufig falsch deklariert eingeführt werden.
Daneben hat sich der Rauschgifthandel über das Internet zu einem professionalisierten Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität entwickelt; Darknet-Marktplätze, Social Media und kryptofinanzierte Vertriebsmodelle ergänzen dabei klassische Handelswege. Beim weiterhin boomenden Kokainschmuggel gewinnt zudem die sogenannte „Drop-off“-Methode an Bedeutung, bei der Rauschgift auf hoher See von größeren Frachtschiffen abgeworfen und von kleineren, hochmotorisierten Booten übernommen wird, um kontrollierte Hafenbereiche zu umgehen.
Besonders ernüchternd bleibt die Bilanz beim Zugriff auf kriminelle Vermögen: In 74 Prozent aller OK-Verfahren konnte 2025 überhaupt kein Vermögen durch die Strafverfolgungsbehörden gesichert werden. Dort wo dies erfolgte, stellt das Bargeld die häufigste Sicherstellungsart dar, nicht jedoch – wie politisch suggeriert – Immobilien, Kraftfahrzeuge oder sonstige (Luxus-)Gegenstände. Den festgestellten kriminellen Erträgen von rund 2,2 Milliarden Euro standen lediglich 106 Millionen Euro an vorläufig gesicherten Vermögenswerten gegenüber. Betont wird in diesem Kontext den Trend zur Nutzung eigenständiger Geldwäsche-Netzwerke, die immer professioneller und digitaler agieren. Das BKA selbst sieht deshalb weiteren Handlungsbedarf bei der Abschöpfung inkriminierten Vermögens.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt griff dieses Problem bei der Vorstellung des Lagebilds ausdrücklich auf. Seine Botschaft: „OK kennt nur ein Gesetz: Verbrechen muss sich lohnen.“ Deshalb müsse der Staat dort ansetzen, „wo es die OK am härtesten trifft, nämlich beim Geld“. Eine Maßnahme dagegen sei auch das geplante Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, so Dobrindt, der zugleich auf den Aktionsplan Steuer- und Finanzkriminalität vom 16. Juli 2026 sowie den gemeinsamen Aktionsplan der Bundesregierung vom 25. Februar 2026 verwies. Konkret bleibt aus Sicht des BDZ aber weiterhin unklar, wie diese Vorhaben ineinandergreifen, was sie für den Zoll konkret bedeuten und mit welchen Ressourcen sie umgesetzt werden sollen.
Im Jahr 2026 hat die Bundesregierung bereits zwei Aktionspläne vorgestellt, um härter gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität vorzugehen. Ausgangspunkt war eine Pressekonferenz im Februar, bei der eine "Zeitenwende" der inneren Sicherheit angekündigt wurde. Bild: BDZ
Wer Organisierte Kriminalität nachhaltig treffen will, muss ihr die finanziellen Grundlagen entziehen – dieser von Minister Dobrindt formulierte Grundgedanke von „follow the money“ ist richtig. Aus Sicht des BDZ muss „follow the money“ allerdings weiter reichen als nur die Sicherstellung eines Vermögenswertes, nachdem bereits Hinweise auf seine illegale Herkunft vorliegen.
Ein konsequenter „follow the money“-Ansatz macht vielmehr Finanzströme, Transaktionsdaten und Vermögensstrukturen selbst zum Ausgangspunkt der Ermittlungen. Ziel muss sein, aus auffälligen finanziellen Mustern bislang unbekannte kriminelle Netzwerke und inkriminierte Vermögenswerte überhaupt erst zu erkennen. Genau hier muss sich die deutsche Finanzermittlung stärker von der traditionellen Orientierung an bereits bekannten Vortaten lösen.
Wie die rechtlichen Instrumente nun genau ausgestaltet werden sollen, ist aktuell Gegenstand intensiver politischer Beratungen zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG). Die Länder fordern – in Anlehnung an die Befugnis für den Zoll im vorliegenden Gesetzentwurf – über den Bundesrat ein eigenes administratives Verfahren zur Ermittlung und Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft. Parallel drängen die Länder, insbesondere Nordrhein-Westfalen und Sachsen, auf weitergehende Regelungen bei der sogenannten Beweislastumkehr und kritisieren, dass die Beweislast im vorliegenden Entwurf für das ZFG letztendlich weiterhin beim Staat verbleibe.
Auch der BDZ warnt davor, dass die neuen Regelungen nicht den gewünschten Effekt erzielen können, wenn sie juristisch immer weiter verwässert werden. Der Zoll steht bereit, im Kampf gegen Finanzkriminalität eine härtere Gangart anzulegen. Er muss jedoch die entsprechenden Befugnisse erhalten.
187 OK-Verfahren und ein Anteil von fast 70 Prozent an allen Verfahren der Bundesbehörden zeigen, welchen Stellenwert die Zollverwaltung inzwischen bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität besitzt. Bund und Länder erwarten sich indes noch mehr Ergebnisse bei der Geldwäschebekämpfung.
Diese Verantwortung muss sich aber auch in den Rahmenbedingungen für die Beschäftigten widerspiegeln. Neue Befugnisse können nur dann Wirkung entfalten, wenn die Kontroll- und Ermittlungsdienste personell und technisch entsprechend ausgestattet werden. Gleichzeitig macht die zunehmende Gewaltbereitschaft krimineller Strukturen deutlich, dass Investitionen in Eigensicherung, Einsatztechnik, Schutzausstattung und Ausbildung keine Nebensache sind.
