NiedersachsenWidersprüchen gegen Besoldung: Einigung zum weiteren Verfahren

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über das weitere Verfahren im Umgang mit Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten gegen ihre Besoldung geeinigt, die seit 2023 eingelegt worden sind.

dbb aktuell

Während die Landesregierung davon überzeugt ist, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist, sind die Gewerkschaften gegenteiliger Auffassung. Dieser Gegensatz wird von beiden Seiten anerkannt, er wird letztlich gerichtlich geklärt werden müssen. Nun haben sich die Beteiligten auf ein Verfahren geeinigt, ohne dass die gegenseitigen Rechtspositionen aufgegeben werden müssen: Die Gewerkschaften werden Besoldungsempfängerinnen und -empfänger benennen, die zeitnah eine Klage gegen ihre Besoldung im Jahr 2023 oder 2024 erheben wollen. Deren Widersprüche wird das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung bescheiden. So soll bewusst eine begrenzte Anzahl von Klagen ausgelöst werden, die ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Fallkonstellationen abbilden. Für alle übrigen Beamtinnen und Beamten besteht zunächst keine Notwendigkeit mehr, Klage einzureichen. Sie müssen allerdings nach wie vor jährlich Widerspruch erheben, sofern sie ihre Besoldung weiterhin für rechtswidrig halten.

Landesregierung und Gewerkschaften erhalten durch dieses Vorgehen zügig eine Klärung in der Sache. Die Verwaltungsgerichte wiederum haben die Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen, ohne durch ein massenhaftes Klageaufkommen belastet zu werden. Aus den Urteilen zu dieser begrenzten Zahl von Verfahren können schließlich beide Seiten Schlussfolgerungen für den weiteren Fortgang der Auseinandersetzung ziehen.

Alexander Zimbehl, 1.Landesvorsitzender des dbb niedersachsen, sagte direkt im Anschluss an die erzielte Einigung: „Als dbb niedersachsen begrüßen wir das vereinbarte Vorgehen, um Rechtssicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen sicher zu stellen, ohne dass hierbei der Weg eines Masseklageverfahrens bestritten werden muss. Der dbb niedersachsen hat in den vergangenen Monaten intensiv auf eine Lösung mit der Landesregierung im Interesse aller hingearbeitet. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nunmehr die Möglichkeit geschaffen, sowohl für die Landes-, als auch für die Kommunalbeamten, sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger die jeweiligen Rechte zu wahren.“

zurück