Schleswig-Holstein
Vorschläge für öffentlichen Dienst an Ministerpräsident Günther übergeben
Der dbb schleswig-holstein hat Initiativen und Vorschläge zusammengetragen, die für einen funktionierenden öffentlichen Dienst dringend angegangen werden sollten. Eine Delegation des dbb Landesbundes um den Vorsitzenden Kai Tellkamp stellte die Maßnahmen am 22. Januar 2020 Ministerpräsident Daniel Günther vor.
Handlungsbedarf sieht der dbb sh insbesondere in folgenden Feldern:
Arbeitszeit: Der Diskussions- und Handlungsbedarf in Sachen Arbeitszeit geht weit über die aus dbb-Sicht zu hohe Wochenarbeitszeit hinaus. Die praxisgerechte Ausgestaltung des Arbeitszeitrahmens und der Ruhezeiten, Modelle für „Freizeit statt Geld“, eine uneingeschränkte Ausgleichspflicht bei Mehrarbeit sowie eine hinreichende Attraktivität von Altersteilzeitmodellen haben großes Potenzial, um die Attraktivität öffentlicher Dienst als Arbeitgeber zu steigern.
Verantwortungsbewusstsein bei politischen Beschlüssen: Immer wieder wird deutlich, dass der Aufwand für die Umsetzung von politischen Vorgaben unzureichend beachtet oder falsch eingeschätzt wird. Fehlende personelle und finanzielle Ressourcen gehen zu Lasten der Beschäftigten und der Qualität der Arbeit. Unter Einbeziehung aller staatlichen Ebenen müssen Mechanismen weiterentwickelt werden, die eine zuverlässige Umsetzung von politischen Entscheidungen gewährleisten.
Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes: Die zunehmenden Fälle, bei denen Beschäftigte bedroht, angepöbelt oder angegriffen werden, dürfen nicht toleriert werden. Das gilt nicht nur für Vollzugsdienste, sondern auch für alle anderen Bereiche des öffentlichen Dienstes. Der dbb plädiert unter anderem für einheitliche Standards bezüglich der Registrierung und der Konsequenzen. Dazu gehört, dass entsprechende Fälle stets zur Anzeige gebracht werden. Auch der Umgang mit Politikern, die Repräsentanten unserer Demokratie sind, muss fair bleiben.
Besoldungsstrukturreform: Der dbb hat bekräftigt, dass es trotz der Nachjustierungen im Gesetzentwurf der falsche Weg ist, in Zeiten von Haushaltsüberschüssen und des Fachkräftemangels an Besoldungskürzungen festzuhalten. Diese Position wird auch in das noch anstehende parlamentarische Verfahren eingebracht. Anerkannt wird jedoch, dass sich nach den bisher bekannten Plänen für die Nachwuchskräfte ein spürbarer Attraktivitätszuwachs ergibt. Es dürfen allerdings nicht die vorhandenen Beschäftigten vergessen werden.
Verwaltungsstrukturen: Die Beschäftigten stoßen aufgrund lebensfremder bürokratischer Vorgaben viel zu oft an ihre Grenzen, öffentliche Dienstleistungen verständlich, unkompliziert und zielgerichtet – also bürgerfreundlich – zu erbringen. Es mangelt an einem „Masterplan“ und an Visionen für einen zeitgemäß aufgestellten öffentlichen Dienst, der sich nicht in unklaren Verantwortlichkeiten und zu komplizierten Vorschriften verzettelt. Dies behindert übrigens auch sinnvolle Fortschritte bei der Digitalisierung.