Wichtiges zur BesoldungVorläufige Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt ab 1. April 2026
Die Landesregierung hat dem Kabinett bereits am 17. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt – und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Es ist beabsichtigt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Die Landesregierung hat dem Kabinett bereits am 17. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Das Kabinett hat diesen nach Anhörung der Verbände und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften am 14. April 2026 beschlossen und direkt dem Landtag zugeleitet. Eine Beschlussfassung soll noch vor der Sommerpause erfolgen.
Auf dieser Grundlage gilt ab dem 1. April 2026 in Sachsen-Anhalt eine neue Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Die vorläufige Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt 2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.

