Wichtiges zur BesoldungVorläufige Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz ab 1. April 2026
Die vorläufige Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz 2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt - und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden.
Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Es ist vorgesehen, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz ab dem 01.04.2026, 01.03.2027 sowie 01.01.2028 anzupassen. Grundlage hierfür ist der Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028.
Die Auszahlung der erhöhten Bezüge erfolgt voraussichtlich erstmalig mit der Bezügezahlung für den Monat September 2026 (rückwirkend ab dem 01.04.2026).

