Wichtiges zur BesoldungVorläufige Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen ab 1. April 2026
Die Landesregierung hat die systemgerechte Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses vom 14.02.2026 auf den Beamten- und Versorgungsbereich zugesagt.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt – und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzbegebers.
Die Landesregierung hat die systemgerechte Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses vom 14.02.2026 auf den Beamten- und Versorgungsbereich zugesagt (Pressemitteilung). Die Umsetzung des Tarifabschlusses erfolgt in einem Gesetzgebungsverfahren. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird derzeit erarbeitet und soll zeitnah in den Landtag eingebracht werden. Für verbeamtete Personen, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsberechtigte ist die abschlagsweise Auszahlung mit den Bezügen für Juli 2026 rückwirkend ab dem 01.04.2026 vorgesehen.
Auf dieser Grundlage gilt ab dem 1. April 2026 in Nordrhein-Westfalen eine neue Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Die vorläufige Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen 2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.

