Wichtiges zur BesoldungVorläufige Besoldungstabelle Hessen ab 1. Juli 2026
Die vorläufige Besoldungstabelle für Hessen steht ab sofort auf der Homepage des dbb zur Verfügung.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Der Innenausschuss des Hessischen Landtages führte in KW 26 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027) durch.
Vorgesehen ist, dass zum 1. Juli 2026 die Besoldung und Versorgung um 3,02 Prozent angepasst wird. Gerade die unteren Besoldungsgruppen profitieren zusätzlich durch den vorgesehenen Mindestbetrag von 110 Euro. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent ist zum 1. Oktober 2027 vorgesehen.
Auf dieser Grundlage soll ab dem 1. Juli 2026 in Hessen eine neue Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gelten.
Die vorläufige Besoldungstabelle Hessen 2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.

