Wichtiges zur BesoldungVorläufige Besoldungstabelle Baden-Württemberg ab 1. April 2026
Die vorläufige Besoldungstabelle für Baden-Württemberg steht ab sofort auf der Homepage des dbb zur Verfügung.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt – und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen. Der Finanzausschuss des Landtags hat jedoch am 2. Juli 2026 zugestimmt, dass die zum 1. April 2026 vorgesehenen Verbesserungen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgezahlt werden. Die erste Auszahlung erfolgt mit den Bezügen für August 2026, die Ende Juli 2026 überwiesen werden. Die Zahlungen stehen unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.
Auf dieser Grundlage gilt ab dem 1. April 2026 in Baden-Württemberg eine neue Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Die vorläufige Besoldungstabelle Baden-Württemberg 2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.

