Schwieriger Auftakt:

Verhandlungen über Ertragsbeteiligung an Flughäfen

Am 26. November 2012 haben die Tarifverhandlungen über eine Ertragsbeteiligung für die Beschäftigten an Flughäfen begonnen, deren Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich des TVöD fällt. Im Rahmen der Tarifeinigung mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im März 2012 in Potsdam war vereinbart worden, dass die Tarifvertragsparteien noch im Jahr 2012 Tarifverhandlungen über eine Ertragsbeteiligung für die Beschäftigten an Flughäfen aufnehmen. Eine Einigung wird für das Jahr 2013 angestrebt.

Forderungen der Gewerkschaften

Zu Beginn der Verhandlungen haben die Gewerkschaften der Arbeitgeberseite ihre Forderungen vorgestellt. Gemäß der Einigung in Potsdam fordern die Gewerkschaften eine jährliche Ertragsbeteiligung für die Beschäftigten an Flughäfen im TVöD-Bereich in Form einer Einmalzahlung von 1.080 Euro. Eine Verknüpfung dieser Zahlung mit bereits bestehenden betrieblichen Regelungen oder mit der leistungsorientierten Bezahlung soll nicht erfolgen.

Kontroverse Diskussion

Im Laufe der Diskussion wurde deutlich, dass zwischen den Tarifvertragsparteien derzeit grundlegende Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Definition des Begriffs „Ertrag“ bestehen. Ein eigenes Angebot hat die Arbeitgeberseite während des Verhandlungsauftakts nicht vorgelegt. Bis zum nächsten Verhandlungstermin will die Arbeitgeberseite in ihren Gremien die Forderung der Gewerkschaften beraten.

Als nächster Verhandlungstermin wurde der 25. Februar 2013 vereinbart.

 

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