• Junge Auszubildende im Schreinerhandwerk im Gespräch mit ihrem Ausbilder.

Handwerklich Beschäftigte in Schleswig-Holstein

TV Entgeltgruppenverzeichnis löst Lohngruppenverzeichnis ab

Die Eingruppierung der handwerklich Beschäftigten in Schleswig-Holstein wurde endlich modernisiert – jetzt müssen bundesweite Regelungen folgen, fordert der dbb.

Arbeitnehmende

Am 7. Dezember schlossen dbb und der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Schleswig-Holstein nach über zweijähriger Verhandlungszeit den landesbezirklichen TV Entgeltgruppenverzeichnis ab, der nunmehr die Eingruppierung der handwerklich Beschäftigten regelt und eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren vorsieht. Das bis dato geltende Lohngruppenverzeichnis aus dem Jahre 1991 hat damit endlich ausgedient.

Das Inkrafttreten des TV-Entgeltgruppenverzeichnis Schleswig-Holstein führt jedoch nicht automatisch zu Änderungen bei der Eingruppierung, ebenso wenig ist mit der Überleitung der Beschäftigten in das neue Entgeltgruppenverzeichnis ein neuer Eingruppierungsvorgang verbunden. Mit dem neuen Entgeltgruppenverzeichnis wird es allerdings dort Veränderungen geben, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert und die Tarifvertragsparteien die Tätigkeitsmerkmale entsprechend aktualisiert beziehungsweise neu gefasst haben. Höhere Eingruppierungen können sich auch dadurch ergeben, dass Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet worden sind. Für viele Beschäftigte eröffnet sich dadurch die Möglichkeit einer Höhergruppierung, ohne dass sich ihre auszuübende Tätigkeit ändert.

Achtung: Höhergruppierung nur auf Antrag

Volker Geyer, dbb Vize und Fachvorstand Tarifpolitik, wertet den Abschluss als vollen Erfolg, macht jedoch auf einen entscheidenden Punkt aufmerksam: „Die Höhergruppierung erfolgt nicht automatisch, sondern erst auf Antrag. Die Kolleginnen und Kollegen müssen den individuellen Einzelfall also selbst prüfen bzw. prüfen lassen.“ Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden und wirkt auf den 1. Januar 2023 zurück.“ Kai Tellkamp, Vorsitzender des dbb schleswig-holstein und der komba gewerkschaft schleswig-holstein, ergänzt: „Was auf Landesebene möglich ist, haben wir geschafft. Weitere Fortschritte müssen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) bundesweit folgen!“

Hintergrund

Die Modernisierung der seit 1991 unverändert fortbestehenden kommunalen Entgeltordnung im Arbeiterbereich war überfällig. Bereits seit dem Frühjahr 2019 führte der dbb Gespräche mit Vertretenden von Städten sowie kommunalen Einrichtungen und Betrieben. Neu entstanden sind dabei der Tarifvertrag zur Ergänzung der Anlage 1 zum TVöD (Entgeltordnung) für den Bereich des KAV Schleswig-Holstein (TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH mit Anlage 1) sowie der Tarifvertrag zur Überleitung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten in das Entgeltgruppenverzeichnis für den Bereich des KAV Schleswig-Holstein (TVÜ-EGV SH). Die Tarifverträge haben eine Laufzeit von fünf Jahren und traten zum 1. Januar 2023 in Kraft.

 

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