Teilnahme an gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltungen muss gewährleistet bleiben

Der dbb Bundeshauptvorstand hat sich bei seiner Sitzung Mitte Juni 2012 in Berchtesgaden nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die Teilnahme an gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder weiterhin gewährleistet bleibt.

Hintergrund für einen entsprechenden Beschluss des dbb Bundeshauptvorstandes ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.Juni 2011 zur Konkurrenz zwischen behördeninternen und gewerkschaftlichen Schulungsangeboten für Personalratsmitglieder .

 

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