Arbeitskampf bei der Charité Facility Management GmbH (CFM)
Tarifvertrag jetzt! - Demonstration am 15. Oktober 2011 in Berlin
Die Kolleginnen und Kollegen der CFM streiken in der fünften Woche für den erstmaligen Abschluss eines Tarifvertrages. Seit 32 Tagen sind die Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Bereichen der CFM im Arbeitskampf! Die Streikbeteiligung ist gleichbleibend hoch! Die Geschäftsführung scheint von dem Streik unbeeindruckt. Die Gesellschafter der CFM sind die Dussmann-Gruppe, die VAMED AG, die Firma Hellmann World Wide Logistics und zu 51 Prozent die Charité - Universitätsmedizin Berlin und damit das Land Berlin selbst. 168 Millionen Euro konnte die Charité seit Gründung der CFM im Jahre 2006 auf dem Rücken der Beschäftigten einsparen.
Wir wollen den Druck weiter erhöhen und den berechtigten Forderungen zusätzliches öffentliches Gehör verschaffen. Am 15. Oktober 2011 findet deshalb ein Demonstrationszug von allen Beschäftigten des Landes Berlin statt.
Demonstration in Berlin
am 15. Oktober 2011
ab 10:30 Uhr
Treffpunkt: Weltzeituhr am Alexanderplatz
Zwischenkundgebung: vor dem „Kulturkaufhaus Dussmann“
Abschlusskundgebung: Brandenburger Tor (Platz des 18. März)
Der dbb fordert:
- Erhöhung der individuellen Entgelte um 168 € / Monat (VK) in 2011
- einheitliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden
- Einführung und Definition von Arbeitszeitmodellen, die transparent und vor dem Hintergrund des Anspruchs „Vereinbarkeit Familie und Beruf“ auch gelebt werden können
- 30 Tage Erholungsurlaub für alle Beschäftigten
- Eine Eingruppierungs-/Entgeltordnung
- Eine einheitliche Entgelttabelle
- Einheitliche Regelungen für Sonderformen der Arbeit (u. a. Bereit-schaftsdienst, Rufbereitschaft, Wechselschicht-, Schichtarbeit) und entsprechender Ausgleich in Form von Zuschlägen, Zulagen, Freizeitausgleich
- Zusatzurlaub bei Wechselschicht- und Schichtarbeit
- Entgeltfortzahlung für alle Beschäftigten bis zum Ablauf der sechsten Krankheitswoche sowie anschließender Zahlung von Krankengeldzuschuss
- Einführung einer Jahressonderzahlung
- Einführung von Entgeltumwandlung oder anderen betrieblichen Altersversorgungen
- Längere Kündigungsfristen für den Arbeitgeber