Beschäftigte: Arbeitgeber müssen Hinhaltetaktik beenden

Tarifkonflikt im Nahverkehr Berlin – Warnstreik bei der BVG am 9. Juni

Die unter dem Dach der dbb tarifunion organisierten Beschäftigten der Berliner Verkehrsbetriebe BVG und BT GmbH sind am 9. Juni 2011 von 3 Uhr bis 10 Uhr zu einem Warnstreik aufgerufen. "Wir sehen keine andere Möglichkeit mehr, um unseren berechtigten Forderungen in der laufenden Tarifauseinandersetzung Nachdruck zu verleihen", sagte Will Russ, 2. Vorsitzender und Verhandlungsführer der dbb tarifunion am Vorabend. Von dem Warnstreik betroffen sein werden Bus- und U-Bahnverkehr.

"Es geht den Kolleginnen und Kollegen vorrangig um Verbesserungen bei der Arbeitszeit und den Arbeitsbedingungen. Vor allem die extremen Belastungen der Beschäftigten im Schichtdienst und bei so genannten geteilten Diensten müssen abgebaut werden, denn in den vergangenen Jahren ist die Arbeitsüberlastung vor allem im Fahrdienst zum ‚Normalzustand' geworden. Dieser tägliche Stress führt oft genug zu frühzeitiger Fahrdienstuntauglichkeit und ist auch nicht im Interesse der Fahrgäste, die sicher an ihr Ziel gebracht werden wollen."

Obwohl die dbb tarifunion den Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) Berlin bereits zum Ende des vergangenen Jahres fristgerecht gekündigt und ihre Forderungen dem Kommunalem Arbeitgeberverband (KAV Berlin) übermittelt hatte, haben die Arbeitgeber in vier Verhandlungsrunden kein Angebot vorgelegt. "Diese Verschleppungstaktik lassen wir uns nicht länger bieten", sagte Russ und forderte die Arbeitgeber auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. "Das ist der richtige Ort, um zu einer vernünftigen Lösung in diesem Tarifkonflikt zu kommen", zeigte sich Russ überzeugt.

Die dbb tarifunion, die die Verhandlungen zum TV-N Berlin für die in der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der gewerkschaft kommunaler landesdienst (gkl) berlin organisierten Mitglieder unter den Beschäftigten von BVG und BT GmbH führt, fordert:

Nachtarbeit soll im Hinblick auf die besondere Belastung der Beschäftigten, die zu den entsprechenden Zeiten im Dienst sind, auf den Zeitraum zwischen 20 und 6 Uhr ausgeweitet werden.

Zusatzurlaub für Nachtarbeit soll neu strukturiert werden, um den bisher üblichen Verfall von Nachtarbeitsstunden am Jahresende zu vermeiden.

Da geteilte Schichten eine besondere Belastung für die Beschäftigten darstellen, soll eine Dienstschicht bei Dienstteilungen künftig maximal zwölf Stunden dauern, zudem sollen Arbeitnehmer für geteilte Dienste eine höhere Entschädigung erhalten.

Als Arbeitszeit soll auch die Zeit gelten, die Busfahrer brauchen, um Streckenkenntnis zu erlangen.

 

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