Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)

Tarifkonflikt bei SWEG/SBS: Landesverkehrsminister muss handeln

Mit einem offenen Brief hat die GDL den Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg Winfried Hermann dazu aufgefordert, seiner Verantwortung als Eigentümervertreter nachzukommen und im Sinne der Kunden und zum Wohle des öffentlichen Nahverkehrs den Tarifkonflikt bei der landeseigenen SWEG Südwestdeutschen Landesverkehrs GmbH (SWEG) sowie der SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS) schnellstmöglich beizulegen.

„Die von der SWEG fahrlässig angezettelte Auseinandersetzung belastet nun schon seit Monaten die Beschäftigten, die Fahrgäste und den gesamten ÖPNV in Baden-Württemberg“, so der GDL Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Unsere Appelle an die Geschäftsführung der SWEG zur Wiederaufnahme der Verhandlungen blieben bisher sämtlich erfolglos, ebenso wie fünf Arbeitskämpfe, eine erfolgreiche Urabstimmung und zwei Protestkundgebungen.“ Untätig sei auch der Eigentümer, das Land Baden-Württemberg. „Am 1. November 2022 baten wir Herrn Herrmann schriftlich um Wahrnehmung seiner Gesamtverantwortung für das Mobilitätsversprechen und hier speziell die Eisenbahn als systemrelevantes Herzstück der Mobilitätswende“, so Weselsky. „Doch die Antwort war gekennzeichnet von Ausflüchten und zeugte deutlich vom Unwillen, den Kunden einen pünktlichen und zuverlässigen öffentlichen Nahverkehr zu bieten und den wirtschaftlichen Schaden des landeseigenen Unternehmens zu begrenzen.“

Aber Schweigen, Ausreden und Wegducken müssten nun ein Ende haben. „Als Eigentümer der SWEG ist das Land Baden-Württemberg nicht bloßer Zuschauer, sondern in einer besonderen Verantwortung in der Tarifauseinandersetzung“, so Weselsky. „Schon allein aus diesem Grund ist die von Minister Herrmann unter Hinweis auf die Tarifautonomie postulierte ‚Neutralität‘ komplett sachfalsch. Abgesehen davon stellt auch der fortlaufende Zufluss an Steuergeldern durch das Land an die SWEG eine Neutralisierung des gewerkschaftlichen Arbeitskampfes dar – und somit eine klare Begünstigung des Unternehmens gegenüber den anderen Wettbewerbsbahnen, deren Eigentümer verantwortlich und ohne die Verschwendung von Steuergeldern handeln.“

 

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