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Streikverbot für Beamtinnen und Beamte bestätigt: „Erfolg auf ganzer Linie“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die dbb-Position zum Streikverbot im Beamtentum voll bestätigt. Im Expertengespräch wurden die Hintergründe erläutert.

„Es ist richtig und wichtig, dass der dbb vor dem EGMR klar Stellung bezogen und das Wesensmerkmal des Streikverbots für das deutsche Berufsbeamtentum herausgestellt hat“, unterstrich der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 24. Januar 2024 bereits im Vorfeld des dbb forums ÖFFENTLICHER DIENST am gleichen Tag. Bei der Veranstaltung mit dem Titel „Deutsches Berufsbeamtentum und Menschenrechte – gab’s da ein Problem?“ hat Silberbach das EGMR-Urteil und seine Hintergründe mit Prof. Dr. iur. Matthias Pechstein diskutiert. Pechstein ist Inhaber des Jean Monnet-Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht, an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. „Die Entscheidung der Richterinnen und Richter in Straßburg deckt sich in allen relevanten Punkten mit den Feststellungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts und den rechtlichen und gewerkschaftspolitischen Einordnungen des dbb. Darüber freue ich mich ganz besonders“, sagte Silberbach.

In der Sache ging es um vier verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer aus verschiedenen Bundesländern, die trotz eindeutigen Streikverbots für alle Berufsbeamtinnen und -beamten in Deutschland in den Jahren 2009 und 2010 an gewerkschaftlichen Streikmaßnahmen während der Unterrichtszeit teilnahmen. „Beamte haben so wichtige Aufgaben für die Funktionsfähigkeit des Staates auf allen seinen Ebenen, dass dort nicht gestreikt werden darf. Als Beamtinnen und Beamte hätten auch diese Lehrkräfte ihre Arbeit nicht niederlegen dürfen“, so Silberbach. Gegen die ausgesprochenen Disziplinarmaßnahmen gingen die Lehrkräfte erfolglos durch alle Instanzen. Silberbach: „Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin im Jahr 2018 eindeutig und umfassend entschieden, dass das Streikverbot für deutsche Beamtinnen und Beamte verfassungsgemäß und auch europarechtlich rechtmäßig ist. Das Urteil ist nach wie vor wegweisend.“ Mit dem Gang vor den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg beriefen sich die Lehrkräfte zuletzt auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Auch hier ohne Erfolg: Der Gerichtshof hat im Dezember 2023 entschieden, dass das für deutsche Beamte geltende Streikverbot zulässig ist und nicht die europäische Menschenrechtskonvention verletzt.

Der fachliche Hintergrund des Verfahrens vor dem EGMR ist sehr komplex. „Deshalb ist es uns ein Anliegen, dieses Thema in einer für Zuschauerfragen offenen Diskussionsrunde aufzugreifen und gemeinsam mit Prof. Dr. Pechstein zu besprechen“, so der dbb Chef. Wie ist es zu dem Streikverbotsverfahren vor dem Menschenrechtsgerichtshof gekommen? Was hat die europäische Menschenrechtskonvention überhaupt mit Beamtinnen und Beamten zu tun? Und in welcher Weise konnte sich der dbb an dem Verfahren in Straßburg beteiligen? Diese und weitere Fragen wurden bei der Veranstaltung diskutiert. Einen Bericht sowie einen Mitschnitt gibt es unter https://www.dbb.de/dbb-forum-oeffentlicher-diens.

 

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