BDZ Deutsche Zoll- und FinanzgewerkschaftStrategie Zoll-2030: Klärung offener Fragen bleibt erforderlich

Die geplante Neustrukturierung des Zolls im Rahmen des Projekts „Zoll 2030“ schreitet mit den jüngsten Beschlüssen des Lenkungsausschusses weiter voran.

dbb aktuell

Der BDZ begrüßt die vorgesehene sozialverträgliche Umsetzung der strukturellen Neuausrichtung des Zolls, die insbesondere in der 1:1 Übertragung der Behördenlandschaft des Zollfahndungsdienstes im Rahmen des Zusammenschlusses mit den Hauptzollämtern zu den 41 künftig geplanten Zolldirektionen zum Ausdruck kommt. Damit kommt das Projekt einer zentralen Forderung des BDZ nach. Gleichwohl bestehen bei den Zöllnerinnen und Zöllnern eine Vielzahl offener Fragen, die derzeit ein Gefühl von Unsicherheit erzeugen – gerade im Hinblick auf die Bandbreite der fachlichen Aufgabenerledigung durch den Zoll.

 

Im Mittelpunkt der Neustrukturierung stehen tiefgreifende strukturelle Veränderungen: So sollen die Generalzolldirektion (GZD) sowie die Ortsbehörden grundlegend neu organisiert werden. Die GZD wird dabei künftig in drei große Verantwortungsbereiche (Zölle und Steuern, Sicherheit und Vollzug, zentrale Verwaltung) sowie zwei zusätzliche Solitäreinheiten für Digitalisierung und Bildung gegliedert. Auch auf Ortsbehördenebene ist eine weitreichende Neuordnung geplant, bei der u. a. aus den bestehenden acht Zollfahndungsämtern sowie 41 Hauptzollämtern insgesamt 41 neue Zolldirektionen mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten in Anlehnung an die fachlichen Aufgabenstränge der GZD gebildet werden. Die künftige Behördenlandschaft der Zollämter sowie der geplante Neuzuschnitt der Zuständigkeitsregelungen der künftigen Zolldirektionen wurde bislang ergebnisoffen behandelt.

 

Viele konkrete Auswirkungen für die Beschäftigten sind in diesem Stadium des Projekts noch ungeklärt – beispielsweise hinsichtlich der genauen Aufgabenaufteilung der künftigen Zolldirektionen sowie der Generalzolldirektion und deren inneren Abläufen. Das Projekt betont daher erfreulicherweise die Notwendigkeit fortlaufender „transparenter Kommunikation“ und eines umfassenden Changemanagements – ein Hinweis darauf, wie viel an Aufklärungsarbeit noch geleistet werden muss. Der BDZ setzt sich hier für weitere Beteiligungsformate im Interesse der Beschäftigten ein. Demzufolge sind jedoch viele Details, etwa zur Abgrenzung von IT-Kompetenzen, der Doppel- und Stabsstrukturen sowie zur Anbindung der FIU, weiterhin offen oder stehen unter dem Vorbehalt weiterer Prüfungen und Gesetzgebungsverfahren. Auch die Auswirkungen auf Personalsteuerung, ortsübergreifende Aufgaben und die Nähe zu Stakeholdern wie Wirtschaft oder Zusammenarbeitsbehörden des Bundes und der Bundesländer sind noch vage und sorgen derzeit für Skepsis bei den Zollbeschäftigten.

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