• Unterhaltsvorschuss: Kürzungen treffen Alleinerziehende und Kinder
    3,27 Milliarden Euro hat der Staat 2025 an Unterhalt an Alleinerziehende gezahlt. Bei den Rückgriffen konnte er aber nur 585 Millionen Euro zurückholen.

UnterhaltsvorschussStaat lässt Milliarden liegen – Frauen sollen dafür zahlen

Die Bundesregierung will bei den Alleinerziehenden sparen. Diese können aber gar nichts für die hohen Ausgaben.

Fokus

„Ausgerechnet bei Alleinerziehenden und ihren Kindern, die ohnehin stärker von Armut betroffen sind, will die Politik jetzt sparen. Und das, obwohl sie jahrelang nicht ausreichend dafür gesorgt hat, dass säumige Unterhaltspflichtige zur Verantwortung gezogen werden. Das ist nur schwer vermittelbar“, kritisierte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stv. dbb-Bundesvorsitzende, gegenüber frauen im dbb. Die geplanten Kürzungen treffen überwiegend Frauen, denn 84 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter. 

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Alleinerziehende, wenn Unterhaltszahlungen für ein Kind ausbleiben. Bisher besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Nach Plänen des Familienministeriums soll die Leistung künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag gezahlt werden. 

„Ausgerechnet bei Alleinerziehenden und ihren Kindern, die ohnehin stärker von Armut betroffen sind, will die Politik jetzt sparen. Und das, obwohl sie jahrelang nicht ausreichend dafür gesorgt hat, dass säumige Unterhaltspflichtige zur Verantwortung gezogen werden. Das ist nur schwer vermittelbar“, kritisierte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stv. dbb-Bundesvorsitzende, gegenüber frauen im dbb. Die geplanten Kürzungen treffen überwiegend Frauen, denn 84 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter. 

Warum wurden 2,7 Milliarden Euro nicht eingetrieben?

Eigentlich liegt die Verantwortung für ausbleibende Unterhaltszahlungen bei den Unterhaltspflichtigen, nicht bei den Kindern und den Elternteilen, die den Alltag allein stemmen. Aber: Im Jahr 2025 standen Ausgaben von rund 3,27 Milliarden Euro Rückgriffseinnahmen von nur 585 Millionen Euro gegenüber. Die sogenannte Rückgriffsquote lag damit bei lediglich 18 Prozent. 

2,685 Milliarden Euro

betrug 2025 die Differenz zwischen dem gezahlten Unterhaltsvorschuss und den Einnahmen durch Rückgriffe.

„Es kann nicht sein, dass die Folgen ausbleibender Unterhaltszahlungen am Ende von Alleinerziehenden und ihren Kindern getragen werden müssen“, machte Kreutz deutlich. „Wer den Staat entlasten will, muss zunächst alle Möglichkeiten eines wirksameren Unterhaltsrückgriffs ausschöpfen, statt die Leistung für die betroffenen Kinder zu kürzen. Nicht die Verwaltung spart, sondern die säumigen Partner.“

Kreutz machte klar, dass die Politik zunächst die Ursachen der niedrigen Rückgriffsquote untersuchen muss: „Wenn der Staat bei den Kosten für den Unterhaltsvorschuss entlastet werden soll, dann muss er zuerst dafür sorgen, dass ausstehende Unterhaltszahlungen konsequenter eingetrieben werden.“ 

Wissenslücke sorgt für Haushaltslücke

Bekannt ist, dass Rückforderungen aus unterschiedlichen Gründen scheitern oder sich über viele Jahre hinziehen können. Unterhaltspflichtige können wirtschaftlich nicht leistungsfähig sein, Einkommen oder Aufenthaltsorte sind mitunter schwer zu ermitteln, Auslandsfälle sind aufwendig und auch lange Verfahren oder organisatorische Hürden können den Rückgriff erschweren. 

Unklar ist jedoch, welchen Anteil die einzelnen Ursachen am ausbleibenden Rückfluss haben. Eine bundesweite Auswertung, die gescheiterte oder verzögerte Rückgriffe systematisch nach ihren Gründen aufschlüsselt, fehlt bislang. 

Gerade diese Datengrundlage wäre notwendig, um zielgerichtet zu handeln. Kreutz schlägt vor, dass die Politik gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Verwaltung konkrete Alternativen prüft. Dazu könnten ein frühzeitiger und rechtssicherer Einzug direkt vom Arbeitslohn, schnellere Abfragen von Beschäftigungs- und Einkommensdaten, eine automatische Verrechnung mit Steuererstattungen sowie spezialisierte Stellen für komplexe Vollstreckungs- und Auslandsfälle gehören. Denkbar wären außerdem regelmäßige automatisierte Überprüfungen, ob zuvor nicht leistungsfähige Unterhaltspflichtige inzwischen wieder über pfändbares Einkommen verfügen. 

„Wir wissen, dass unterschiedliche Hindernisse den Rückgriff erschweren. Wir wissen aber bislang nicht ausreichend, welches Problem wie stark ins Gewicht fällt und welche Maßnahme deshalb den größten Erfolg verspricht. Statt vorschnell Leistungen zu kürzen, muss die Politik diese Wissenslücke schließen, alternative Einzugsmodelle ergebnisoffen prüfen und die erfolgreichen Ansätze anschließend konsequent umsetzen“, forderte Kreutz. 

 

Geld eintreiben bedeutet oft Minus für Kommune

Dazu gehört auch ein genauer Blick auf die personelle und organisatorische Ausstattung der zuständigen Stellen. Diese leisten bereits heute einen erheblichen Teil der praktischen Arbeit, von der Ermittlung der Unterhaltspflichtigen über die Prüfung ihrer Leistungsfähigkeit bis zur gerichtlichen Durchsetzung und Vollstreckung. Daher muss gemeinsam mit der Praxis geklärt werden, welche rechtlichen, technischen und personellen Voraussetzungen für einen wirksameren Rückgriff fehlen. 

Stimmen aus dem dbb:

  • dbb frauen-Beisitzerin Valentina van Dornick: “Die Verantwortung für ausbleibende Unterhaltszahlungen liegt bei den Unterhaltspflichtigen, nicht bei den Kindern und den Elternteilen, die den Alltag allein stemmen.”
  • komba-Vorsitzende Sandra van Heemskerk: “Der Staat muss die notwendigen zuständigen Stellen personell und organisatorisch ausreichend ausstatten, damit ausstehende Zahlungen wirksam eingetrieben werden können.”

Auch die Finanzierungsstruktur sollte in diese Prüfung einbezogen werden. Der Bund trägt 40 Prozent der Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss, die übrigen 60 Prozent tragen die Länder, die ihre Kommunen nach den jeweiligen Landesregelungen beteiligen. Entsprechend müssen von den eingetriebenen Beträgen 40 Prozent an den Bund abgeführt werden. Wie die verbleibenden 60 Prozent zwischen Land und Kommunen verteilt werden, unterscheidet sich je nach Bundesland. 

Damit tragen kommunale Stellen häufig einen erheblichen Teil des praktischen Aufwands, ohne dass die zusätzlichen Einnahmen vollständig bei ihnen verbleiben. Es sollte deshalb geprüft werden, ob die bestehenden Zuständigkeits- und Finanzierungsstrukturen ausreichend Ressourcen für ein langfristiges und spezialisiertes Forderungsmanagement sichern.

Kürzung beim Unterhaltsvorschuss hätte Folgen für Bildung

Wird der Unterhaltsvorschuss wie geplant nur noch bis zum Erreichen des 16. Lebensjahrs gezahlt, könnten Kinder von Alleinerziehenden zudem unter Druck geraten, frühzeitig ein eigenes Einkommen erzielen zu müssen. „Das nimmt ihnen die Chance, eigenständig den Bildungsweg einzuschlagen, der zu ihnen passt“, erklärte Kreutz. Im Extremfall müssten Jugendliche bereits mit 16 Jahren eine Ausbildung beginnen oder arbeiten gehen, um ihren Lebensunterhalt mitzufinanzieren – obwohl sie sonst vielleicht das Abitur gemacht und studiert hätten.  

Die dbb frauen haben Verständnis dafür, dass angesichts der Haushaltslage nach Einsparmöglichkeiten gesucht wird. Richtig ist auch, die hohen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss in den Blick zu nehmen und die Wirksamkeit des Systems zu überprüfen. „Aber die Reformpläne der Regierung in dieser Form bringen Kürzungen mit sich, die insbesondere für Familien und Frauen negative Folgen haben werden“, betonte die dbb frauen-Chefin. 

Das Bundesfamilienministerium sei gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium sowie dem Bundesarbeitsministerium gefordert, gemeinsam mit Ländern und Kommunen tragfähige Lösungen für einen wirksameren Unterhaltsrückgriff zu entwickeln.

„Die Bundesregierung darf es sich nicht so einfach machen, ein komplexes Vollzugs- und Finanzierungsproblem durch Leistungskürzungen auf dem Rücken von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu lösen“, betonte Kreutz. Die dbb frauen sind hier im Austausch mit der Politik und anderen Akteurinnen, wie beispielsweise der komba gewerkschaft. 

zurück