Einfach erklärtSo funktioniert die Soziale Selbstverwaltung
In der Sozialen Selbstverwaltung nehmen Versicherte, Rentnerinnen und Rentner ihre Angelegenheiten selbst in die Hand. Wichtige Entscheidungen bei Rente und Gesundheit trifft nicht der Staat, sondern die bei der Sozialwahl gewählte Vertreterversammlung.
Im Sozialparlament der DRV Bund entscheiden die Selbstverwaltenden über Leistungen der Rentenversicherung, insbesondere im Bereich der Rehabilitation. Sie kontrollieren die Verwaltung und stellen sicher, dass die Beiträge im Sinne der Versicherten verwendet werden. Sie besetzen Widerspruchsausschüsse, die die Einwände der Versicherten prüfen, und berufen Tausende ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und -berater in ganz Deutschland, um guten Service zu gewährleisten. In den Verwaltungsräten der Ersatzkassen sind die Selbstverwaltenden an wichtigen Grundsatzentscheidungen beteiligt, wählen den Vorstand und kontrollieren den Haushalt. Außerdem entscheiden sie unter anderem über Bonusprogramme und Zusatzleistungen der Krankenkassen.

