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Schlichtungsempfehlung liegt vor

Sicherheitskräfte an Flughäfen sollen deutlich mehr Geld bekommen

Am 7. April 2024 hat Prof. Dr. Hans-Henning Lühr eine Schlichtungsempfehlung für den Tarifkonflikt der Sicherheitskräfte an Flughäfen vorgelegt.

Arbeitnehmende

„Die Entgelte sollen deutlich steigen“, sagte dbb Fachvorstand Volker Geyer. „Die wichtige Arbeit der Kolleginnen und Kollegen bekäme damit Wertschätzung und gleichzeitig würde das Berufsfeld in Zeiten des Fachkräftemangels finanziell aufgewertet. Beides ist enorm wichtig. Wir danken Hans-Henning Lühr für seinen Einsatz als Schlichter in diesem sehr schwierigen Verfahren und den dreitägigen intensiven Verhandlungen.“ Die Tarifvertragsparteien müssen die Schlichtungsempfehlung nun in ihren Gremien diskutieren und sich bis zum 9. April 2024 um 12 Uhr erklären.

Die Stundenentgelte werden laut Schlichtungsempfehlung in der Entgeltgruppe I am 1. Februar 2024 um 1,60 Euro, am 1. September 2024 um weitere 0,75 Euro sowie am 1. Januar 2025 um weitere 0,35 Euro steigen. In der Entgeltgruppe II sollen die Stundenentgelte am 1. April 2024 um 1,80 Euro, am 1. September 2024 um weitere 0,75 Euro sowie am 1. Januar 2025 um weitere 0,35 Euro erhöht werden. In der Entgeltgruppe III erfolgen zu gleichen Zeitpunkten Steigerungen von 1,60 Euro sowie von 0,75 Euro und 0,35 Euro. In der Entgeltgruppe IV sollen die Stundenentgelte am 1. April 2024 um 1,60 Euro sowie am 1. Januar 2025 um weitere 0,45 Euro steigen. In der Entgeltgruppe V gibt es zu denselben Zeitpunkten Erhöhungen von 1,50 Euro sowie von 0,35 Euro mehr.

Zudem erhöhen sich die monatlichen Entgelte für die operativ tätigen Beschäftigten der Gruppe 1 zudem am 1. April 2024 um 7,8 Prozent, am 1. September 2024 um weitere 3,4 Prozent und am 1. Januar 2025 um weitere 1,5 Prozent. Die Schlichtungsempfehlung sieht eine Laufzeit bis zum 31. März 2025 vor. Beim Thema Mehrarbeit beziehungsweise Vergütung von Mehrarbeit lagen die Vorstellungen der Tarifparteien zu weit auseinander für eine Schlichtungsempfehlung. Hier wird nun zunächst eine Entscheidung des Bundearbeitsgerichts zum Thema abgewartet, die für den September 2024 angekündigt ist. Deshalb werden die bisherigen Regelung wieder in Kraft gesetzt, können allerdings zum Ende Jahres bereits wieder gekündigt werden.

 

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