Sicherheitskräfte an Flughäfen in Berlin und Brandenburg: Einigung auf Überleitungsregelung!

Am 27. Mai 2014 haben sich dbb und Securitas auf Regelungen zur Überleitung der Beschäftigten in der Luftsicherheit an den Flughäfen in Berlin und Brandenburg in den bundesweiten Manteltarifvertrag Aviation geeinigt.

Die Vereinbarung enthält folgende Regelungen:

  • Für die Beschäftigten, die schon vor 2009 bei Securitas beschäftigt waren, werden der Sonntagszuschlag in Höhe von 50 Prozent und die Zahlung von Feiertagszuschlag von 100 Prozent an Oster- und Pfingstsonntag gesichert.
  • Die Zeitzuschläge für die Beschäftigten, die seit dem Jahr 2012 in den Bereichen §§ 8, 9 LuftSiG arbeiten, entwickeln sich schrittweise wie folgt, wobei spätestens zum Vertragsende die letzte Stufe erreicht wird:
  •  
  • 2014
  • 2015 / ab 01.06.
  • 2016 / ab 01.06.
  • 2017 / ab 01.06.
  • 2018 / ab 01.06.
  • 2019 / ab 01.06.
  • Nachtarbeit
  • 10 %
  • 10 %
  • 10 %
  • 12,5 %
  • 12,5 %
  • 15 %
  • Sonntagsarbeit
  • 25 %
  • 25 %
  • 30 %
  • 30 %
  • 40 %
  • 40 %
  • Feiertagsarbeit
  • 50 %
  • 75 %
  • 100 %
  • 100 %
  • 100 %
  • 100 %
  • Auch die Beschäftigten nach §§ 8, 9 LuftSiG erhalten eine Shopping-Card nach MTV Aviation.
  • Der Urlaubsanspruch aus dem MTV Aviation wird ohne Umrechnung auf den Schichtrhythmus 4 / 2 umgesetzt, der eigentlich weniger Urlaubstage im Vergleich zur Fünf-Tage-Woche zur Folge hätte.
  • Die Anwendung der Regelung zur Stundenwertstellung bei Urlaub und Krankheit wird verbessert, so dass die Beschäftigten nicht benachteiligt werden, die Zusatzschichten leisten: Bei der Berechnung wird die Anzahl der individuell geleisteten Arbeitstage der letzten zwölf Monate auf 252 beschränkt.

Damit werden für viele Beschäftigte Besitzstände gesichert und Ungerechtigkeiten bei der Anwendung des MTV Aviation abgestellt. Die Neueingestellten im Bereich §§ 8, 9 LuftSiG erhalten eine Perspektive durch die schrittweise Angleichung ihrer Zeitzuschläge.

 

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