dbb Lehrergewerkschaften

Scharfe Kritik am geplanten Infektionsschutzgesetz des Bundes

Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR) und dbb Vize, Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) sowie Joachim Maiß, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), haben den Kabinettsvorschlag zur Änderung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes am 13. April 2021 deutlich kritisiert.

„Dass die Bundesregierung den besonderen Schutz an Schulen für Schüler, Lehrkräfte und deren Angehörige nicht gewährleisten will und sich von der eigenen 100er-Inzidenzgrenze löst, ist völlig realitätsfremd und höchst fahrlässig“, sagte Böhm. „Die Schulen bis zu einem Inzidenzwert von 200 offen zu halten kann man nach über einem Jahr der Corona-Krise niemandem mehr vermitteln. Statt konsequent zu handeln und die Pandemie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen, werden Schüler und Lehrkräfte erneut und weiter der Gefahr einer Ausbreitung des Virus ausgesetzt. Man hätte sich von der Bundesregierung mehr erwartet als Entscheidungen, die zum jetzigen Zeitpunkt niemandem helfen, sondern vielmehr schaden und hinter den bestehenden Regelungen in einigen Ländern zurückbleiben. Entgegen vielfacher Beteuerungen steht der Gesundheitsschutz von Schülern und Lehrkräften in Deutschland offensichtlich nicht an erster Stelle. Wer Klassenräume, Schulen und den Schulweg nicht als Pandemietreiber anerkennt, hat keine Vorstellungen von der Realität und verschleppt den erfolgreichen Weg aus der Krise. Die Entscheidung im Bundeskabinett ist ernüchternd und absolut unverständlich.“

Auch VBE Chef Udo Beckmann zeigte sich enttäuscht: „Für alle anderen Bereiche gilt die Notbremse ab 100, im Bildungsbereich kann bis zur doppelten Inzidenz Unterricht vor Ort stattfinden. Für diese Abweichung fordern wir eine wissenschaftlich belegbare Begründung und die Festlegung von Maßnahmen, die zusätzlich bei Inzidenzen zwischen 100 und 200 zu ergreifen sind. Die Deutungshoheit der Länderchefs führt zu einem bunten Sammelsurium an Infektionsschutz-Unterlassung: Dort gibt es vollen Präsenzunterricht, woanders kann doch nur einmal getestet werden, hier soll es eine Testpflicht geben, dort reicht es aber, wenn die Eltern für den negativen Test bürgen. Wer Unterricht stattfinden lassen möchte, muss für den Infektionsschutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und deren aller Familien sorgen. Das geht nur mit dem Dreiklang des Infektionsschutzes: Impfangebote unterbreiten, mindestens zweimalig pro Woche testen und die Einhaltung der Hygieneregeln sicherstellen. Deshalb muss festgeschrieben werden, dass ab einer Inzidenz von 50 Wechselunterricht stattfindet. So kann Unterricht gewährleistet werden – aber unter möglichst sicheren Bedingungen. Zeitgleich müssen die begonnenen Anstrengungen, Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte priorisiert zu impfen, intensiviert werden. Die einmal getroffene -und vollkommen richtige Entscheidung- zur Gewährleistung des Bildungsbetriebs Lehrkräfte beim Impfen zu priorisieren, darf nicht zurückgenommen werden.“

Joachim Maiß, Chef des BvLB, bekräftige ebenfalls: „Dass ausgerechnet die Schulen erst bei einem Inzidenzwert von 200 den Präsenzunterricht einstellen sollen, während sogar die allgemeine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr bereits bei 100 greift, ist nicht mehr nachvollziehbar. Wir haben ein großes Interesse, die Schülerinnen und Schüler wieder vollständig in den sicheren Präsenzunterricht zu holen. Dafür müssen allerdings die Rahmenbedingungen stimmen.“

 

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