Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Schärfere Strafen für kriminelle Klimaextremisten

Die DPolG hat die am 10. November 2022 von der Unionsfraktion im Bundestag eingebrachte Forderung nach einer Verschärfung des Strafmaßes für kriminelle Klimaradikale unterstützt: Bei Straßenblockaden und bei Beschädigung von Kulturgütern soll es eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten geben.

Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt erklärte: „Wer Leib und Leben anderer riskiert, Rettungswege blockiert oder Kunstwerke angreift, handelt kriminell und schadet letztlich nur dem eigenen Anliegen. Geldstrafen reichen jedenfalls nicht mehr aus. Sie schrecken kaum ab. Teile der Klimaextremisten werden sich weiter radikalisieren, das haben bereits frühere Protestbewegungen in der Bundesrepublik gezeigt. Der Rechtsstaat muss jedoch handlungsfähig bleiben. Der Gesellschaft ist es nicht länger zuzumuten, dass diese selbst ernannten Klimaaktivisten das Leben der Bürgerinnen und Bürger blockieren und gefährden.“

Im Kern bedeuteten die radikalen Proteste, dass die Demonstrierenden Dinge wie demokratische Regeln, Kompromisse und Aushandlungsprozesse als lästig und überflüssig empfinden würden. Wendt: „Diese Gefahr für unsere Demokratie ist real und muss eine breite und deutliche Ablehnung erfahren. Die radikalen Klimaextremisten müssen endlich Farbe bekennen und offen sagen, ob sie unser demokratisches System beseitigen wollen, um ihre Ziele zu erreichen. Mit Gewalt wollen sie politisches Handeln erzwingen – das dürfen wir als Gesellschaft nicht hinnehmen. Aber auch darauf wird es eine angemessene Antwort unseres Rechtsstaates geben.“

 

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