Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz: Korrekturen gefordert
Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck hat den Bundesrat zu Korrekturen am Entwurf eines Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes aufgefordert.
Der Bundesrat hat sich erstmals am 31. März 2017 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst. Zwar werde in diesem Entwurf endlich ein Zeitplan für die überfällige Rentenangleichung festgeschrieben, jedoch bleibe dieser deutlich hinter den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von 2013 zurück, kritisierte Speck: „Wie kann man sich ernsthaft über Enttäuschung und Politikverdrossenheit wundern, wenn die längst überfällige Rentenangleichung immer wieder verschoben wird?“ Der Gedanke, hier werde mit der „biologischen Lösung“ gerechnet, liege nahe.
Einer Korrektur bedürfe es darüber hinaus in Bezug auf Personengruppen, die durch die Rentenüberleitung besonders benachteiligt wurden. Betroffen seien zum Beispiel die Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens, von Deutscher Reichsbahn und Deutscher Post, die ehemaligen Professoren und leitenden Wissenschaftler, die nach dem 30. Juni 1995 in Rente gegangen sind, oder auch die vor 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschiedenen Frauen. Diese Personengruppen hätten verständlicherweise den Eindruck, Ihre Lebensleistung werde nicht anerkannt, stellte Speck fest. „Ein großes Manko dieses Gesetzentwurfs ist zudem die Tatsache, dass die Rentenangleichung nicht vollständig aus Steuermitteln finanziert wird, obwohl es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.“