dbb-BundeshauptvorstandReformideen für das Beamtentum beschlossen
Im Januar hat dbb-Chef Volker Geyer ein Reformpapier für das Berufsbeamtentum angekündigt. Nun wurde es vom dbb-Bundeshauptvorstand beschlossen.
Vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen betonte der der dbb-Chef die Notwendigkeit, das Berufsbeamtentum vor politischer Einflussnahme zu schützen: „Beamtinnen und Beamte leisten einen Eid auf das Grundgesetz, sie sind ein Bollwerk gegen jeden Extremismus“, sagte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 23. Juni 2026. „Was aber, wenn nach einer Wahl an der Behördenspitze kein Demokrat steht? Um die Kolleginnen und Kollegen zu schützen, sollte im Bund und allen Ländern die Regel sein, dass in den Behörden nur einfache Disziplinarmaßnahmen durchgeführt werden. Alle statusrelevanten Maßnahmen wie die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis müssen unbedingt den Verwaltungsgerichten vorbehalten bleiben.“
Außerdem fordert der dbb, dass die Zahl der sogenannten „politischen Beamten“ beschränkt wird. „Das sehen nicht nur wir als dbb so, das fordert auch das Bundesverfassungsgericht“, erklärte Geyer. „Entscheidend muss die konkrete politische Schlüsselstellung sein. Wenn also zwischen politischer Spitze und einem leitenden Beamten noch ein, zwei Führungsebenen vorhanden sind, verbietet sich nach unserer Auffassung dort der Status des politischen Beamten.“ Auch bestehe die Gefahr, dass bei der Einsetzung von politischen Beamten das für das Berufsbeamtentum unerlässliche Prinzip der Bestenauslese unterlaufen werde.
Mehr Flexibilität gefordert
„Durch die Föderalismusreformen sehen wir, dass Bund und Länder in zentralen Fragen immer weiter auseinanderdriften. Ein Wechsel zwischen den Dienstherrn wird dadurch erschwert. Wir fordern daher, eine Grundeinheitlichkeit im gesamten Beamtenrecht herzustellen“, machte Geyer außerdem deutlich. „Der öffentliche Dienst muss auch attraktiver für Fachkräfte aus der Wirtschaft und Wissenschaft werden. Dazu gehört nicht nur, dass Einstellungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden, sondern verbindliche Regelungen für die Anerkennung von Berufserfahrung für die angestrebte Laufbahn.“

