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Service für Beamtinnen und Beamte

Rechtsprechung: dbb bereitet wegweisende Urteile aus Beamtenrecht auf

Der dbb beamtenbund und tarifunion informiert künftig über aktuelle Fälle aus den Bereichen Dienstrecht, Beihilferecht, Besoldungsrecht, Versorgungsrecht und Personalvertretungsrecht.

„Wir möchten mit diesem Angebot eine weitere Dienstleistung an verbeamtete Mitglieder unserer Fachgewerkschaften und die interessierte Öffentlichkeit herantragen“, erklärte der Zweite Vorsitzende des dbb, Friedhelm Schäfer, am 27. Oktober 2020 in Berlin. Das Beamtenrecht ist aufgrund des generellen Gesetzesvorbehalts stark durch die Entscheidungen der Gerichte geprägt, so Schäfer weiter. Daher gebe es regelmäßig richtungsweisende Urteile, die häufig weitreichende Folgen haben.

„Wir wollen hier einen Mehrwert für unsere Mitglieder bieten, da diese Fälle an anderer Stelle oft nicht hinreichend Beachtung finden“, betonte der dbb Vize. „Von den vielen Urteilen die jeden Tag gesprochen werden, fassen wir diejenigen kurz und prägnant zusammen, die das Spannungsfeld zwischen Dienstherrn und den Beamtinnen und Beamten beleuchten - um einen Einblick in die Themen zu bieten, bei denen offensichtlich noch Klärungsbedarf besteht.“

Der dbb wird in den Rubriken Dienstrecht, Beihilferecht, Besoldungsrecht, Versorgungsrecht und Personalvertretungsrecht nicht nur Urteile und Beschlüsse hochrangiger Instanzen darstellen, sondern auch erstinstanzliche Urteile. Diese entfalten ihre Rechtswirkung zunächst zwar nur begrenzt, sind aber dafür aber am Puls der Zeit.

Nicht nur auf der Homepage erweitert der dbb daher seine Aktivitäten, sondern auch in den sozialen Netzwerken. Künftig wird es eine Facebook-Gruppe mit dem Namen „Rechtsprechung für den öffentlichen Dienst“ geben, in der neben den Fällen aus dem Beamtenrecht auch die bereits aufbereiteten Urteile aus dem Tarifbereich sowie der Fall des Monats stattfinden werden.

 

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