Qualitätsrahmen für Praktika
Am 4. Dezember legte die Europäische Kommission ihren lang erwarteten Vorschlag für einen Qualitätsrahmen für Praktika vor. Grundlage sind unter Anderem ausführliche Konsultationen der Sozialpartner in Europa, an denen sich auch der dbb beteiligt hat. „Praktika sollen kein Selbstzweck sein, sondern jungen Menschen dabei helfen, einen besseren Einstieg ins Berufsleben zu schaffen. Die Kommission schlägt hier einige Verbesserungen des Status Quo vor, leider gehen diese aber nicht weit genug“, kommentiert die Vorsitzende der dbb jugend Sandra Kothe den Kommissionsvorstoß. „Praktika sind ein Baustein beim Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Sie sollen vor allem Perspektiven für junge Menschen eröffnen. Derzeit werden aber häufig hochqualifizierte Praktikanten als kostenlose Arbeitskräfte herangezogen. Dadurch werden teilweise sogar Normalarbeitsverhältnisse verdrängt. Das darf künftig nicht mehr vorkommen“, ergänzt dbb jugend Vize Michael Gadzalla.
Positiv bewertet Kothe die Verknüpfung von Qualitätsrahmen und Jugendgarantie, bei der jungen Menschen unter 25 nach spätestens vier Monaten Arbeitslosigkeit eine Ausbildung, eine feste Einstellung oder ein Praktikum angeboten werden soll. „Wenn jungen Menschen als Hilfe zum Berufseinstieg ein Praktikum angeboten wird, muss auch sichergestellt werden, dass es gewisse Qualitätsstandards gibt.“ Hier setze der Vorschlag der Kommission erste gute Akzente, so Kothe weiter. „Ein verpflichtender Praktikumsvertrag, in dem sowohl die Lernziele als auch transparent die Rechte und Pflichten des Praktikanten dargestellt werden ist ein deutlicher Fortschritt zur derzeitigen losen Praxis bei vielen Praktika. Häufig ist derzeit nicht mal der Versicherungsschutz ausreichend geklärt.“ Allerdings zeige die Lebenswirklichkeit vor allem vieler junger Akademiker auch, dass der Berufseinstieg häufig erst nach dem 25. Lebensjahr beginne. Deshalb wiederholte sie ihre Forderung, den Rahmen der Jugendgarantie flexibler zu gestalten. „Der 25. Geburtstag als Grenze für die Jugendgarantie ist willkürlich gesetzt. Maßstab müssen die tatsächlichen Voraussetzungen und die Bildungsvita der jungen Menschen sein.“
Der Vorschlag der Kommission zu Praktika sieht zudem vor, dass Praktika künftig maximal sechs Monate dauern sollen, allerdings müsse ebenfalls noch geklärt werden, unter welchen Umständen eine Verlängerung in Frage komme. Eine verpflichtende Bezahlung ist nicht vorgesehen. „Der Zeitraum für unbezahlte Praktika ist mit sechs Monaten viel zu lang. So wird es Arbeitgebern leicht gemacht, vollwertige Stellen unbesetzt zu lassen. Entweder Praktika werden ab einem bestimmten Zeitraum, etwa nach drei Monaten, bezahlt, oder sie müssen enden“, fordert dbbj Vize Gadzalla. Ein solches entgeltfreies Arbeitsverhältnis helfe nicht beim Berufseinstieg, sondern würde den Wert der Arbeitsleistung des Bewerbers sogar schmälern. „Arbeitgeber bekommen so schnell den Eindruck, dass sie qualifizierte Arbeitnehmer zum Nulltarif bekommen können!“