BDZ Deutsche Zoll- und FinanzgewerkschaftProjekt Zoll 2030: historische Weichenstellung im Bundesfinanzministerium
Am 1. Juli 2025 hat der Lenkungsausschuss des Projekts Zoll 2030 im Bundesfinanzministerium (BMF) über die künftige Architektur der Zollverwaltung entschieden – ein Meilenstein für das Projekt „Zoll 2030“.
Nach langen und intensiven Debatten über die richtige strategische Ausrichtung wurden nun Beschlüsse gefasst, die die grundlegende Struktur des Zolls für die kommenden Jahrzehnte prägen wird. Im Hinblick auf die anstehende Umsetzung der Beschlüsse erwartet der BDZ, dass die Interessen der Beschäftigten – Entwicklungsmöglichkeiten, Perspektiven, die Förderung von Erfahrungswerten – zwingend mitgedacht und aktiv in den Veränderungsprozess eingebunden werden. Für den BDZ sind folgende Punkte bei der Strukturentwicklung des Zolls wesentlich:
Generalzolldirektion: künftig werden vier Vizepräsidenten/innen jeweils die Themenbereiche „Wirtschaft und Einnahmen“, „Sicherheit und Vollzug“, „Zentrale Verwaltung und Bildung“ sowie „Digitalisierung, Zentrales Rechnungswesen des Bundes, Service Center“ verantworten. Im Ergebnis wird ein Leitungskollegium des GZD-Präsidenten mit vier Vizepräsident/innen mit Gesamtverantwortung für jeweils einen dieser vier Stränge gebildet. Dies geht einher mit einer Verschlankung der Struktur durch Einsparung der Entscheidungsebene Direktionsleitungen und der bisherigen Direktionen.
Ortsbehörden: Der Lenkungsausschuss billigt zudem die Fusion der Hauptzollämter mit den Zollfahndungsämtern in gemeinsamen Ortsbehörden unter neuem Namen. Dabei werden fachliche Verantwortungsbereiche zu den Themen „Wirtschaft und Einnahmen“, „Sicherheit und Vollzug“ sowie „Zentrale Verwaltung“ gebildet. Dies bedeutet, dass durch die Fusion von den bisherigen 49 Ortsbehörden insgesamt 41 Ortsbehörden gebildet werden.
Weiteres Vorgehen: Die Zielstruktur erfordert die Anpassung von gesetzlichen Bestimmungen. Die abschließende Namensgebung der künftigen 41 Ortsbehörden wird noch festgelegt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird voraussichtlich nach dem 30. September 2025 in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Somit stehen die beabsichtigten Strukturreformen unter Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestags – mithin ist mit konkreten strukturellen Maßnahmen nicht vor dem III. Quartal 2026 zu rechnen.
Die Wahrung der Einheit der Zollverwaltung ist aus Sicht des BDZ der Maßstab jeglicher Strukturreformen des Zolls als Antwort auf die komplexen Herausforderungen. Doch mit einem Beschluss auf dem Papier ist es nicht getan. Jetzt muss die Politik Farbe bekennen und beweisen, dass sie es mit der Stärkung des Zolls ernst meint. Die besten Strukturen nutzen nichts ohne motiviertes Personal. Die Zollverwaltung wurde in den letzten zehn Jahren kaputtgespart. Daher dürfen Investitionen in die Fortkommensmöglichkeiten der Kolleginnen und Kollegen, in Digitalisierung, Ausrüstung und Einsatzmaterial nicht auf der Strecke bleiben.
Die geplante Zusammenführung der Hauptzollämter und der Zollfahndungsämter zu neuen, einheitlichen Ortsbehörden ist eine historische Neuausrichtung. Der Zollfahndungsdienst ist seit den 1920er Jahren einer der Markenkerne des Zolls. Seine Integration in eine neue, gemeinsame Struktur ist ein tiefgreifender Schritt, der die Einheit der Zollverwaltung manifestiert. Dabei ist entscheidend, dass die hohe Spezialisierung, das Know-How und die Schlagkraft der Zollfahndung nicht hinten runterfallen, sondern vielmehr gestärkt werden. Die Zollfahndung muss dem kriminellen Gegenüber noch gezielter gegenübertreten können.
Die Bündelung der Kontroll- und Ermittlungseinheiten – Kontrolleinheiten, Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Zollfahndungsdienst – unter einem Dach schafft nach den Vorstellungen des Projekts eine Ergebnisverantwortung "aus einem Guss". Der BDZ wird daher die weitere Umsetzung der Strukturreform eng begleiten, um zu eruieren, ob diese Ansätze die richtige Antwort sind, um den international vernetzten Akteuren der Organisierten Kriminalität, des Schmuggels und der Schwarzarbeit wirksam begegnen zu können. Denn klar ist auch: Seit Jahren durchläuft die Zollverwaltung Strukturreformen, aber das Personal bleibt dabei auf der Strecke. Beispielsweise fehlen signifikante Personalzuwächse in den relevanten Bereichen Fahndung, Kontrolleinheiten und Zollabfertigung.
Der BDZ lehnt einen personellen Aderlass in Form von Personalverschiebungen in die eine oder andere Richtung kategorisch ab. Auch bei dieser Strukturreform gelten die vom BDZ bewirkten Standards der Sozialverträglichkeit der Bundesfinanzverwaltung - und zwar uneingeschränkt.