Berlin
Polizei, Feuerwehr & Co.: Parkerleichterungen beschlossen
Öffentlich Beschäftigten aus den Bereichen Polizei, Feuerwehr und Gesundheit sollen eine vereinfachte Freistellung von der Parkgebührenpflicht bei Fahrten zur Arbeit ermöglicht werden.
„Ein Akt der Vernunft“, nannte der dbb Landesvorsitzende Frank Becker den Senatsbeschluss vom 7. November 2023, mit dem eine „krasse Fehlentscheidung“ der Vorgängerregierung korrigiert worden sei.
„Der dbb berlin hat wiederholt darauf gedrängt, schichtdienstleistende Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nicht durch absurde Parkvorschriften zu behindern und damit das Funktionieren großer Teile der Berliner Verwaltung, gerade auch im sensiblen Bereich der inneren Sicherheit, zu gefährden“, erklärte Becker.
Nach Angaben der Senatorin für Mobilität und Verkehr, Manja Schreiner, soll die neue Regelung für Beschäftigte gelten, die vor 6.30 Uhr oder nach 22.30 Uhr ihre Beschäftigung antreten. Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr und der Berliner Justiz sollen das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) und die Bezirksämter zuständig sein. Die Senatsvorlage wird jetzt zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Beteiligung vorgelegt.