Anhörung im Gesundheitsausschuss
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Richtiges Signal
Als „richtiges Signal“ hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand für Tarifpolitik Volker Geyer das geplante Pflegepersonal-Stärkungsgesetz begrüßt. Gleichwohl gebe es weiteren Handlungsbedarf, so Geyer.
„Die zahlreichen zurückliegenden Pflegereformen hatten hauptsächlich die Pflegebedürftigen im Fokus. Zwingend mit der Sicherstellung einer hohen Qualität pflegerischer Versorgung verbunden ist aber auch die Situation der Pflegefachkräfte – insbesondere ihre Arbeitsbedingungen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nun endlich auch etwas für die Beschäftigten vor Ort getan. Man kann lange Klagelieder über den Fachkräftemangel in der Pflege singen, wenn man aber an den Arbeitsbedingungen und der Attraktivität des Berufs nichts ändert, helfen warme Worte herzlich wenig“, machte Geyer anlässlich der Sachverständigenanhörung des Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 10. Oktober 2018 in Berlin deutlich.
Neben der Umsetzung der langjährigen dbb Forderung nach einer vollständigen Refinanzierung der Tarifsteigerungen sieht das Gesetz vor, dass künftig die krankenhausindividuellen Personalkosten aus den Fallpauschalen herausgerechnet und gesondert vergütet werden. „Wir müssen davon wegkommen, dass die Krankenhäuser die pflegerisch Beschäftigten nur als Kostenfaktor betrachten. Der vorgelegte Gesetzentwurf leistet hier einen entscheidenden Beitrag“, unterstrich der dbb Vize. Die 100-Prozentfinanzierung zusätzlichen Personals in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sei ebenfalls ein richtiger Schritt, „bestanden doch Befürchtungen, dass durch die Regelungen des Pflegeberufsgesetzes Abwanderungen von der Altenpflege hin zur Krankenpflege ausgelöst werden könnten“, sagte Geyer. „Allerdings sehen wir vor allem im Bereich der nicht-tarifgebundenen Beschäftigten noch eine große Regelungslücke – also bei einem großen Teil der stationären Altenpflege und der ambulanten Pflege. Hier müssen Sonderregelungen geschaffen werden, die eine ausreichende Finanzierung gewährleisten“, forderte er.
Auch in punkto Personaluntergrenzen im Krankenhaus, die im Gesetzentwurf zunächst auf wenige, pflegeintensive Bereiche begrenzt waren, nun aber anhand von Personalquotienten auf den gesamten Krankenhausbereich ausgeweitet werden sollen, sieht der dbb Vize noch offene Fragen: „Wir stehen vor dem Problem, dass dem Pflegepersonal vorbehaltene Tätigkeiten derzeit noch gar nicht einheitlich definiert sind. Entsprechend ist die Zielrichtung zwar erfreulich, der beschrittene Weg jedoch nicht wirklich geeignet, um ein valides ‚Soll‘ an Personalbedarf zu ermitteln.“
Ausdrücklich zu begrüßen sind aus Sicht des dbb die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. „Der künftig neu vorgesehene eigenständige Rechtsanspruch auf eine stationäre Reha-Maßnahme für pflegende Angehörige unabhängig davon, ob zunächst eine ambulante Behandlung erfolgte, spiegelt genau unsere Forderung wider, die wir auch im Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf erheben“, so Geyer.