Pflegeversicherungsbeitrag soll steigen
Pflege ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Ähnlich wie die Kindererziehung muss auch die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden. Das hat dbb Chef Silberbach anlässlich der Bundeskabinetts-Beratungen über eine Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags am 10. Oktober 2018 in Berlin betont.
Zugleich mahnte er, die Beitragsstabilität nicht aus den Augen zu verlieren. Der Entwurf des Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetzes (BSAG) aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht vor, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2019 um insgesamt 0,5 Prozentpunkte auf künftig 3,05 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen anzuheben. Der im Gegensatz zum allgemeinen Beitragssatz nicht paritätisch finanzierte Zuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,25 Prozent soll bleiben.
„Die Beitragsanhebung trägt den Nachwirkungen der Gesetze zur Stärkung der Pflege Rechnung. Denn damit werden die Kosten aufgefangen, die mit den dringend erforderlichen Verbesserungen für das Pflegepersonal und den umfangreichen Leistungsausweitungen durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehen. All diese Maßnahmen begrüßen wir ausdrücklich“, so Silberbach. Vor allem angesichts des Fachkräftemangels in den Pflegeberufen sei sofortiges und konsequentes Handeln dringend erforderlich. Aus Sicht des dbb gingen die Maßnahmen zur Finanzierung zusätzlichen Personals, zu Tarifsteigerungen und Verbesserungen in der ambulanten Pflege noch gar nicht weit genug.
„Nichtsdestotrotz darf der Grundsatz der Beitragssatzstabilität nicht aus den Augen verloren werden“, betonte der dbb Chef. „Zwar wird die Anhebung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung durch die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zunächst ausgeglichen. Allerdings bleibt es mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung abzuwarten, ob im Falle einer Abkühlung der Ausfall von Beitragseinnahmen spurlos an der Entwicklung der Lohnnebenkosten vorübergehen kann. Auch die demografische Entwicklung macht steigende Beitragssätze wahrscheinlicher. Deswegen müssen wir zum einen in der Pflege den Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ wieder stärker in den Fokus nehmen und Präventionsleistungen ausweiten“, forderte Silberbach. Die Pflege zu Hause sei im Vergleich zur stationären Unterbringung wesentlich kostengünstiger und entspreche dem Wunsch-und Wahlrecht der Pflegebedürftigen am ehesten. „Zum anderen müssen wir Pflege ähnlich wie auch die Kindererziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachten“, so der dbb Bundesvorsitzende.