Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)
Pflegende sollen endlich entlastet werden
Der GdS Bundesvorsitzende und dbb Vize Maik Wagner hat den Vorstoß der Unions-Bundestagsfraktion für eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige begrüßt
„Gut, dass auch CDU und CSU sich unserer langjährigen Forderung anschließen. Es braucht endlich eine Leistung für pflegende Angehörige, die – ähnlich wie das Elterngeld – dann ausgezahlt wird, wenn Angehörige ihre Berufstätigkeit einschränken und sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern“, so Wagner am 14. August 2023. In Deutschland gebe es rund fünf Millionen Pflegebedürftige, von denen mehr als vier Millionen zu Hause gepflegt werden. In der Regel würden nahe Angehörige die Pflege übernehmen, häufig unterstützt von ambulanten Pflegediensten. „Der Wunsch, nicht in einem Heim, sondern zu Hause gepflegt zu werden, ist stark ausgeprägt. Pflegende sehen sich dann oft mit der schwierigen Entscheidung konfrontiert, in ihrem Beruf kürzerzutreten, um ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu helfen. Das Pflegegeld allein kompensiert diesen Einkommensverlust nicht ausreichend“, machte der GdS Chef deutlich.
Auch die Ampelkoalition habe erkannt, dass pflegende Angehörige finanziell entlastet werden müssen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir […] ermöglichen pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten.“ Der GdS Bundesvorsitzende greift diese Pläne auf: „Wir nehmen die Bundesregierung beim Wort. Pflegende Angehörige – und wir sprechen hier ganz überwiegend über Frauen – brauchen endlich echte Entlastung in Form einer Lohnersatzleistung. Ansonsten riskieren wir, dass sie zwischen den Anforderungen von Beruf, Familie und Pflege über kurz oder lang zerrieben werden.“
Erst im Juli hatte der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seinen Bericht an Bundesfamilien- und Seniorenministerin Lisa Paus übergeben. Eine zentrale Handlungsempfehlung des Berichtes ist die Einführung eines Familienpflegegeldes, das 36 Monate pro pflegebedürftiger Person ausgezahlt werden kann und aus Steuern finanziert wird. „Die Vorschläge des Beirates unterstützen wir ausdrücklich“, so Maik Wagner. „Das Familienpflegegeld muss steuerfinanziert sein, um die Pflegeversicherung nicht zu überfordern. Diese steht bereits jetzt unter immensem finanziellen Druck und bedarf weiterer Reformen.“