Geyer zur Pflegeassistenzausbildung
Pflege: Fachkräftemangel nicht durch Niveauabsenkung lösen
Die bundeseinheitliche Ausbildung für Pflegeassistenzkräfte soll kommen, ein Gesetzentwurf liegt vor. Der dbb ist nicht mit allem einverstanden.
„Grundsätzlich sind es gute Nachrichten, dass die Bundesregierung endlich das Wirrwarr von unzähligen landesspezifischen Ausbildungsvorgaben beenden möchte“, sagte Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik und dbb-Vize, am 22. August 2024 in Berlin. „Und es ist unbestritten, dass sich die Personalsituation in der Kranken- und stationären Altenpflege verbessern muss. Allerdings muss das mit einem hohen Maß an Qualität und Professionalität einhergehen. Was das betrifft, ist der Gesetzesentwurf aus Sicht des dbb enttäuschend.“
Die Pflegeassistenzausbildung soll laut Entwurf 18 Monate dauern, die Pflegehilfeausbildung zwölf Monate. Geyer: „Das ist zu kurz, um die erforderlichen Qualifikationen zu vermitteln. Es ist vorprogrammiert, dass die ohnehin stark belasteten Bestandskräfte in die Bresche springen müssen. Fachkräftemangel lässt sich nicht durch Niveauabsenkung lösen!“
Empathie darf nicht auf der Strecke bleiben
Weiterhin sieht der Gesetzesentwurf vor, die Assistenz- und Hilfsausbildung auch für Menschen ohne Schulabschluss zu öffnen. „Das ist ein komplett falscher Ansatz“, kritisiert Geyer. „Wir sehen die Gefahr, dass das Gesetzesvorhaben die besonders in der Pflege so wichtige Fachlichkeit aufweicht. Die Praxisanleitung, die durch Lücken in der Schulbildung sicherlich nicht einfacher wird, bereitet uns schon jetzt große Sorgen, weil das Personal diese nebenbei erledigen muss. Hier brauchen wir klare Freistellungsregelungen, damit Ausbildungsqualität und Empathie nicht auf der Strecke bleiben!“
Was aus Sicht des dbb außerdem passieren muss? „Wir brauchen eine auf Schichtdienste abgestimmte Kinderbetreuung, mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten und einen besseren Arbeitsschutz“, betont Geyer. „Das kann dazu beitragen, die angespannte Personalsituation zu entspannen und Ausfälle, Berufsaufgaben sowie vorzeitige Ruhestandseintritte zu verhindern.“