Beschluss des Bundestages

Pflege: Entlastungsbudget kommt

Kurzzeitpflege und Vertretungen organisieren – das wird ab Mitte 2025 einfacher. dbb Chef Silberbach begrüßt die Reform, fordert jedoch weitere Maßnahmen.

Für den Fall, dass Angehörige vorübergehend nicht pflegen können – etwa, weil sie eine Auszeit brauchen – können sie die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Und für den Fall, dass Menschen beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt für einen begrenzten Zeitraum pflegebedürftig sind, gibt es die Kurzzeitpflege. Mit dem vom Bundestag am 26. Mai 2023 beschlossenen Entlastungsbudget fasst die Bundesregierung die Leistungen für diese Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen.

„Die Reform war eine langjährige Forderung des dbb“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach. „Es ist ein großer politischer Erfolg, dass das Entlastungsbudget nach zähem Ringen doch noch kommt. Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt.“ Zuvor war das Entlastungsbudget aus dem Gesetzesentwurf gestrichen worden. „Ich bin sehr froh und erleichtert, dass die Ampel jetzt einen Kompromiss gefunden hat. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist die Reform ein echter Fortschritt.“

Die aktuell komplizierten Möglichkeiten, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen und anrechnen zu lassen, seien kontraproduktiv, betonte er dbb Chef. „Das Entlastungsbudget sorgt für mehr Transparenz im intransparenten Leistungsdickicht. Die Versorgung darf nicht an mangelnder Kenntnis über die Leistungen scheitern.“ Ob die veranschlagten 500 Millionen Euro für die Finanzierung ausreichen, werde sich zeigen. „Aber die Politik muss verstehen, dass die Transparenz etwas Gutes ist, selbst wenn das zu Mehrkosten führt.“

Um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen, seien über das Entlastungsbudget hinaus noch weitere Reformen notwendig, erklärte Silberbach weiter. Nach wie vor kämpfe der dbb für eine steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung für pflegende Angehörige. „Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf ist der Schlüssel, um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu stärken.“

Auch im Bereich der stationären Pflege handelt die Politik aus Sicht des dbb zu zaghaft: Die Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen steigen mit dem nun beschlossenen Gesetz um zehn Prozentpunkte im ersten Jahr der Heimunterbringung, in jedem weiteren Jahr lediglich um fünf Prozentpunkte. Silberbach: „Das ist bei der absehbaren weiteren Entwicklung der Eigenanteile zu wenig und deshalb inakzeptabel. Denn Inflation, steigende Energiepreise und höhere Löhne werden hier zu deutlichen Mehrbelastungen führen.“

Kritik übte Silberbach zudem an einem weiteren Aspekt der Reform: Während der dbb die durch das Bundesverfassungsgericht aufgegebene Neuregelung zur stärkeren Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Beitragserhebung mitträgt, wird die Finanzierung der nun verabschiedeten zusätzlichen Leistungen lediglich durch die zum 1. Juli 2023 wirksam werdende Beitragssatzsteigerung abgelehnt.

„Es ist absolut unverständlich, warum versicherungsfremde Leistungen wie etwa die pandemiebedingten Sonderbelastungen oder die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige immer noch aus Mitteln der Pflegeversicherung erbracht werden. Das liest sich im Koalitionsvertrag anders. Hier sind aus Sicht des dbb eindeutig Steuermittel einzusetzen. Dann könnte auch die Beitragssatzerhöhung moderater ausfallen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende.

 

zurück

forsa Umfrage

Einkommensrunde

Einkommensrunde

mit der TdL (2023) & Hessen (2024)