ThüringenPensionszahlungen: tbb fordert sachliche Diskussion

Die Diskussion um die steigenden Pensionsausgaben für Beamtinnen und Beamte in Thüringen wird derzeit von alarmistischen Schlagzeilen dominiert. Solche Darstellungen verzerren jedoch die Realität und ignorieren die strukturellen Grundlagen des Versorgungssystems, mahnt der tbb am 14. Juli 2025.

dbb aktuell

Mehrere Pressemeldungen würden den Eindruck erwecken, als seien die Pensionsausgaben in Thüringen eine überraschende Verpflichtung, die plötzlich über den Staat hereinbricht. Die Versorgung ist aber kein unerwarteter Kostenfaktor, sondern seit Jahrzehnten Teil des Berufsbeamtentums – abgesichert durch das Grundgesetz und fest einkalkuliert.

Wie der Thüringer Beamtenbund (tbb) klarstellt, hat der Dienstherr bereits mit der Verbeamtung volle Kenntnis über die künftigen Versorgungsverpflichtungen: Es gibt keinen ‚Generationsvertrag‘ wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, der auf die Beiträge künftiger Generationen angewiesen ist. Stattdessen garantiert der Staat die Alimentierung seiner Beamtinnen und Beamten und sorgt dafür, dass diese ihren Lebensunterhalt während und nach der aktiven Dienstzeit bestreiten können.

Die steigenden Pensionsausgaben sind demnach keine Überraschung, sondern eine logische Folge der demografischen Entwicklung. Die Ausgaben steigen, weil mehr Menschen in Pension gehen, nicht weil das System außer Kontrolle gerät. In Thüringen begann die Verbeamtung in nennenswertem Umfang erst Mitte der 1990er Jahre. Daher ist es erwartbar, dass die höchsten Pensionsausgaben zwischen 2035 und 2040 anfallen werden, wenn diese Beamten in den Ruhestand treten.

Statt Alarmismus braucht es laut tbb eine sachliche Diskussion über nachhaltige Finanzierung, generationengerechte Rücklagenbildung und die Achtung verfassungsrechtlich garantierter Ansprüche. Auch der Thüringer Rechnungshof kritisiert, dass das Land bislang kaum finanzielle Vorsorge für die steigenden Pensionsausgaben getroffen hat. Dies ist jedoch weniger ein strukturelles Problem des Versorgungssystems als vielmehr eine Folge politischer Prioritätensetzung. Andere Bundesländer haben durch Pensionsrücklagen vorgesorgt und zeigen, dass eine vorausschauende Haushaltsplanung möglich ist.

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