Thüringen
Pensionsausgaben: tbb warnt vor Alarmismus
Die Diskussion um die steigenden Pensionsausgaben für Beamtinnen und Beamte in Thüringen wird derzeit von alarmistischen Schlagzeilen dominiert. Solche Darstellungen verzerren jedoch die Realität und ignorieren die strukturellen Grundlagen des Beamtenversorgungssystems, warnt der tbb.
Mehrere Presseberichte würden den Eindruck, als seien die Pensionsausgaben für Beamtinnen und Beamte in Thüringen eine überraschende Verpflichtung, die plötzlich über den Staat hereinbricht. Die Beamtenversorgung sei jedoch kein unerwarteter Kostenfaktor, sondern seit Jahrzehnten Teil des Berufsbeamtentums – abgesichert durch das Grundgesetz und fest einkalkuliert, stellte der tbb klar. Der Dienstherr habe bereits mit der Verbeamtung volle Kenntnis über die künftigen Versorgungsverpflichtungen.
Dem Pensionsfond wurden von 1999 bis 2017 entsprechend den damaligen bundesgesetzlichen Vorgaben 0,2 Prozentpunkte der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen und die daraus resultierenden Beiträge zugeführt. Das Sondervermögen hatte am 31.12.2017 einen Stand von 286 Mio. Euro. Damals war eine Entnahme allein zur schrittweisen Entlastung von Versorgungsaufwendungen und nach Maßgabe des Gesetzes möglich. Nachdem bereits einmal ohne Beteiligung des tbb eine Entnahme von 141 Mio. Euro erfolgte und damals nach massiver Kritik des tbb eine Beteiligung im Vorfeld versprochen wurde, wurde der Thüringer Pensionsfonds im Haushaltsjahr 2022 endgültig aufgelöst.
Als Nachfolgemodell wurde das Thüringer Nachhaltigkeitsmodell (Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung) nur im Land Thüringen eingeführt, um die Landesschulden zu verringern. Für jeden seit dem 01.01.2017 neu ernannten Beamten oder Richter wurde ab dem Jahr 2018 ein Pauschalbetrag in Höhe von 5.500 Euro pro Jahr für die Vorsorge für auflaufende Pensionsverpflichtungen verwendet und verbindlich der Schuldentilgung zugeführt. Allerdings ist dies, je nach Haushaltlage, ausgesetzt worden. Die letzte Aussetzung erfolgte mit dem Beschluss zum Thüringer Landeshaushalt 2025. Eine Beteiligung oder Information zur „Aussetzung des Pauschalbetrags"“ an den tbb ist zum wiederholten Mal nicht erfolgt. Was als alternativloses Erfolgsmodell verkauft wurde, ist zur Sparbüchse im Thüringer Landeshaushalt geworden.