Ondracek: Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung berechtigt zu strafrechtlichen Ermittlungen – auch bei vermutlich illegal beschafften Daten

„Der Ankauf von CDs ist rechtsstaatlich nicht bedenklich, sondern geradezu geboten, wenn Erkenntnisse gewonnen werden, die zur Aufdeckung von Straftaten dienen“, erklärte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Dieter Ondracek und begrüßte den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, die Verwendung einschlägiger Informationen bei der Verfolgung von Steuerhinterziehungsdelikten auch dann zu erlauben, wenn die Daten von angekauften CDs stammen. „Es gab und gibt keinen vernünftigen Grund, warum man diese Erkenntnisse nicht aufnehmen und verwerten sollte. Die Tatsache, dass die Informationen vermutlich illegal beschafft worden sind, spielt dabei keine Rolle. Die aus der gelieferten CD gewonnenen Erkenntnisse begründen den Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung und berechtigen und verpflichten zu entsprechend strafrechtlichen Ermittlungen“, schreibt Ondracek, der auch Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) ist, in einem Gastkommentar für die Mittelbayerische Zeitung (Ausgabe vom 2. Dezember 2010).

„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die je nach Schwere als Vergehen oder als Verbrechen einzustufen ist“, stellte der dbb Vize klar und verdeutlichte, dass durch Steuerhinterziehung nicht ein Einzelner bestohlen oder betrogen werde, sondern die Gesamtheit aller Bürger: „Jeder Steuerbürger versichert in seiner Steuererklärung, dass die Angaben vollständig und richtig seien. Wenn nun einige sich daran nicht halten und unehrlich sind, führt dies dazu, dass sie im Vergleich zu denen, die gesetzestreu sind, einen ungerechtfertigten Vorteil erlangen. Der ehrliche Steuerbürger wäre in diesem Fall der Dumme. Der Steuerstaat ist es seinen ehrlichen Bürgern schuldig, auch diejenigen konsequent an die Kasse zu holen, die sich bisher an ihr erfolgreich vorbeigedrückt haben. Nur so funktioniert unser Gemeinwesen.“

In seinem am 30. November 2010 veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 2101/09) hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaares gegen eine Wohnungsdurchsuchung nicht zur Entscheidung angenommen, weil diese keine Aussicht auf Erfolg habe. Der Anfangsverdacht auf Einkommensteuer-Hinterziehung, der zur Durchsuchung führte, hatte sich aus Liechtensteiner Bank-Daten ergeben, die vom Bundesnachrichtendienst angekauft und an die Steuerbehörde weitergeleitet worden waren.

 

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