Demonstration und Protestkundgebung in Salzgitter
Ohne öffentlichen Dienst keine Willkommenskultur
Den Verzicht auf verbale Allgemeinplätze und eine angemessenere Bewertung ihrer Leistungsfähigkeit haben 520 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen am 7. April 2016 in Salzgitter gefordert. „Wir wollen hier und heute klarstellen, dass wir in der zweiten Tarifrunde am 11. und 12. April mehr von den Arbeitgebern erwarten als ausweichende Argumente wie `die finanziellen Spielräume sind begrenzt` oder `für den öffentlichen Dienst gibt es keinen Nachholbedarf`: Sie lenken ab und lassen das Wesentliche unerwähnt“, brachte der stellvertretende Vorsitzende der dbb Bundestarifkommission Andreas Hemsing den Unmut vieler Kundgebungsteilnehmer auf den Punkt: „Wie wäre es denn um die viel gepriesene `Willkommenskultur` in Deutschland bestellt, wenn die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ihre Aufgaben nicht Tag für Tag zuverlässig, engagiert und kompetent erledigen würden?“
Friedhelm Schäfer, der Vorsitzendes des NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion, ließ keinen Zweifel, dass die Tarifbeschäftigten aus der Kommunalverwaltung, etwa bei Zulassungsstellen, Kitas und Ordnungsämtern aber auch bei der Bundespolizei, mit der Unterstützung der Beamtenschaft rechnen können „Die beamteten Kolleginnen und Kollegen des Landes Niedersachsen und seiner Kommunen stehen solidarisch zu den Warnstreikenden“, so Schäfer. „ Der angestrebte Tarifabschluss wird ein erstes wichtiges Signal für die anstehenden Gespräche zur Erhöhung von Besoldung und Versorgung in 2017 und 2018 sein.“
NBB-Landesjugendleiter Mario Römer nahm die Situation der jungen Beschäftigten in den Blick: „Ich fordere die Arbeitgeber auf, endlich langfristig zu planen, den Arbeitsbedarf mit Stellen zu unterfüttern und dem Nachwuchs die Chancen zu geben, die ihm zustehen. Junge Menschen brauchen heutzutage Sicherheit und Perspektiven – dazu gehört eine unbefristete Übernahme mit Weiterentwicklungsmöglichkeiten!“
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen: 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt werden.