Mecklenburg-Vorpommern
Öffentlicher Dienst: Gesellschaftliche Aufgabenkritik angemahnt
Der dbb m-v hat eine breit geführte gesellschaftliche Debatte über Art und Umfang staatlicher Aufgaben angeregt.
„Wir müssten beispielsweise definieren, was die öffentliche Verwaltung künftig aus Sicht der Landespolitik, der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger mit einem weiter schwindenden Personalkörper leisten soll beziehungsweise zu leisten in der Lage ist“, so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht am 21.Januar 2022 – gerade vor dem Hintergrund der Durchsetzung pandemiebedingter Vorgaben. Es könne nicht im Sinne einer Rechtssetzung und deren schlussendlicher Durchsetzung sein, dass Einzelhändler, Hoteliers, Verkehrsdienstleister oder Gastronomen die Überprüfung beispielsweise der 3G-, 2G- oder 2G+-Regeln ihrer eigenen Kunden übernehmen, ohne monetär etwas davon zu haben. Zum Teil würden sogar hohe Strafen drohen, wenn den Betroffenen Fehler nachgewiesen würden. „Wie lange sollen oder wollen also ‚Dritte‘ auf eigenes Risiko noch staatliche Aufgaben übernehmen, weil der Staat davon ausgeht, dass sie für ihn Beliehene sind? Beliehene – ein bekanntes Beispiel ist der TÜV – sind in der Regel mit einer geregelten Befugnis ausgestattet und erhalten für ihre Kontrollbefugnisse Entschädigungen, was bei einem Frisör oder Einzelhändler nicht der Fall sein dürfte“, so Knecht.
Gleiches gelte für Arbeitgeber, die man wie selbstverständlich ebenfalls verpflichtet habe, die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf 3G in Betrieben umzusetzen. Ähnliches treffe für Apotheken zu, die Impfpässe für das Ausstellen eines EU-weit gültigen Impfzertifikats prüfen, auch das sei nach Meinung des dbb m-v eine hoheitliche Aufgabe, die demzufolge von Bediensteten der öffentlichen Hand zu übernehmen wäre. Natürlich sei es allein aus demografischen Gründen utopisch, für dies alles mehr Personal zu fordern beziehungsweise vorzuhalten. Bereits vor Corona hätte die öffentliche Verwaltung zu wenig Personal an Bord gehabt. Die Krise habe aber allen vor Augen geführt, wie fragil die öffentliche Daseinsvorsorge an manchen Stellen sei. Insbesondere gelte das für die Durch- und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
„Mit Blick auf eine mögliche Impfpflicht sei deshalb die Frage gestattet, wie, mit wem und mit welchem kalkulierten Personaleinsatz ein solches Gesetz durchsetzbar wird, ohne dass es zu Lasten der öffentlichen Hand, der Wirtschaft oder von Unternehmen unseres Landes geht“, so Knecht abschließend. „Wenn wir uns alle einer Aufgabenkritik dazu nicht stellen, droht ein weiterer enormer Vertrauensverlust in den Staat. Ich wiederhole an dieser Stelle gern meine Ansicht vergangener Jahre: Ein Gesetzgeber sollte keine Gesetze erlassen, bei denen von vornherein klar ist, dass er sie nicht durchsetzen kann. Das zeigt eher die Ohnmacht des Staates!“