BDZ Deutsche Zoll- und FinanzgewerkschaftNeuer Gesetzentwurf zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Bundesregierung hat mit einem neuen Referentenentwurf einen weiteren Anlauf zur Modernisierung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) unternommen. Der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat, aufbauend auf seiner Kritik am Vorjahresentwurf, auch diese Neufassung in einer detaillierten Stellungnahme bewertet.

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„Wir begrüßen, dass der überarbeitete Entwurf zahlreiche zentrale Forderungen unserer Gewerkschaft aufgreift und wesentliche Verbesserungen für die Praxis der FKS vorsieht. Gleichzeitig bleiben entscheidende Baustellen bestehen, die für eine wirklich schlagkräftige Schwarzarbeitsbekämpfung noch angegangen werden müssen“, betonte der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel am 18. Juli 2025.

Zu den wichtigsten Verbesserungen, die direkt auf BDZ-Anregungen zurückgehen, zählen: 1. Erweiterung der Risikobranchen: Der Branchenkatalog wird um das „Friseur- und Kosmetikgewerbe“ erweitert. Damit sind nun auch Barbershops und Nagelstudios erfasst. 2. Verschärfung des Strafrechts: Das Ausstellen von Scheinrechnungen zur Verschleierung von Schwarzarbeit wird zur Straftat mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren heraufgestuft, wenn diese Handlung gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begangen wird. 3. Praxistauglichere „kleine Staatsanwaltschaft“: Die Regelungen zur selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren durch die FKS wurden deutlich verbessert. Anstatt die Verfahren wie bisher an die Staatsanwaltschaft zu senden, nur damit diese sie nach einer kursorischen Prüfung wieder an die Hauptzollämter zurückgibt, können die Fälle nun direkt bearbeitet werden. Den Wegfall des bisherigen, von den Beschäftigten als mehr als umständlich empfundenen Abgabeverfahrens, soll sowohl eine Entlastung für die Landesjustiz erreichen, als auch die Effektivität der FKS steigern.

Trotz dieser wichtigen rechtlichen Verbesserungen greift der Entwurf zu kurz, um die Kernprobleme der Finanzkriminalität zu lösen. Der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel stellt klar, dass insbesondere die Forderung nach mehr Stellen im gehobenen Dienst eine Frage der Wertschätzung und der amtsangemessenen Besoldung ist. „Unsere Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes sind Spitzenkräfte“, so Liebel. Denn in der Realität nehmen sie Tätigkeiten von einer Komplexität wahr, die in anderen Sicherheitsbehörden dem gehobenen Dienst vorbehalten sind. Diese herausragende Leistung muss sich endlich auch in der Bezahlung und den Karriereperspektiven widerspiegeln. Die vorhandenen Erfahrungswerte der Beschäftigten sollen mittels durchlässigerer Laufbahnen erhalten und gefördert werden. Für den Bereich des gehobenen Zolldienstes braucht es zudem der haushaltswirksamen Ausschöpfung der Planstellenobergrenzen, um deutliche Perspektiven zu schaffen.

Die ausführliche BDZ-Stellungnahme gibt es unter www.bdz.eu.

 

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