Europäische Gleichstellungspolitik
Neue EU-Standards fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Europäische Kommission, Rat und Parlament haben sich nach schwierigen Verhandlungen auf die neue Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (COM(2017)253) geeinigt. Die Richtlinie wird die EU-Mutterschutzrichtlinie sowie die Rahmenvereinbarung der Sozialpartner über Elternurlaub ersetzen. Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, begrüßt den Beschluss ausdrücklich als „wichtigen Schritt in Richtung eines sozialen Europas“.
„Für viele europäische Staaten ist diese Einigung auf verbindliche Mindeststandards ein riesiger Schritt in der Gleichstellungspolitik, aber in Deutschland dürfen bisher erreichte Standards durch die Richtlinie auf keinen Fall gefährdet werden“, betonte Helene Wildfeuer am 14. Februar 2019. „Ich würde mir wünschen, dass Deutschland seiner Vorbildrolle gerecht wird, die Forderungen der Sozialpartner ernst nimmt und in einigen Punkten vielleicht sogar weitergehende Maßnahmen verabschiedet.“
Verbesserte Standards für Elternzeiten
Auch für den gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit sieht die Richtlinie wichtige Standards vor, die Auswirkungen auf das deutsche Recht haben. „Der Anspruchszeitraum für Elternzeit wird endlich sinnvoll erweitert. Elternzeit soll nun bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres eines Kindes genommen werden können. Das ermöglicht Eltern langfristig mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Betreuungsaufgaben. Hier erwarten wir eine rasche Umsetzung auf Bundesebene“, fordert Wildfeuer.
EU-weit dürfen künftig zwei Monate des gesetzlichen Anspruchs auf bezahlte Elternzeit nicht mehr auf den Partner bzw. die Partnerin übertragen werden. „Mit dieser Praxis hat Deutschland bereits gute Erfahrungen gemacht“, stellt Wildfeuer heraus. Vor allem fördere dies die partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungsarbeit. Immer mehr Väter würden sich durch diese Regelung an der Kinderbetreuung im frühen Kindesalter beteiligen und so zum gesellschaftlichen Wandel beitragen. Durch die EU-Regelung sollen Eltern in den EU-Ländern während der Elternzeit künftig einen einheitlichen Mindestanspruch auf Lohnersatzleistung in Höhe des gesetzlichen Krankengeldes erhalten. „Hier muss die Bundesregierung genau abwägen. Die Soll-Vorschrift darf nicht zum Einfallstor für schlechtere Regelungen auf nationaler Ebene werden“, appellierte Wildfeuer.
Vaterschaftsurlaub ist "gleichstellungspolitisch vorbildhaft"
In einigen Punkten geht die Richtlinie über deutsche Standards hinaus, zum Beispiel: „Die Einführung von zehn Tagen bezahlter Auszeit für den zweiten Elternteil rund um die Geburt eines Kindes, der sogenannte Vaterschaftsurlaub, ist sehr zu begrüßen“, betont Wildfeuer. „Auch, dass dieser Anspruch unabhängig von dem im nationalen Recht definierten Familienstand besteht, ist gleichstellungspolitisch vorbildhaft.“ Der sogenannte Vaterschaftsurlaub gilt nach EU-Richtlinie künftig auch für unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare.
Abschließend positiv bewertet die dbb bundesfrauenvertretung die europaweite Einführung eines Rechts auf Beantragung flexibler Arbeitsregelungen für Eltern und pflegende Angehörige sowie den verbesserten Kündigungsschutz bei Inanspruchnahme von Vaterschafts- und Pflegeurlaub.