BDZ

Neue Bereichszulage beim Zoll

Am 3. Juli 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) gebilligt. Darin ist u. a. vorgesehen, die Stellenzulage nach Nr. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a) und b) der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B (Anlage 1 des Bundesbesoldungsgesetzes) neu zu fassen.

Der BDZ hatte sowohl in zahlreichen Gesprächen mit dem Bundesministerium der Finanzen als auch im gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahren mit dem dbb gegenüber dem Bundesinnenministerium (BMI) mehrfach schriftlich deutlich gemacht, dass bei der Neufassung der Vorbem. Nr. 15 BBesO A/B der Zoll gegenüber dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei keinesfalls schlechter gestellt werden darf. Die gewerkschaftliche Position des BDZ hatten im Beteiligungsgespräch im BMI am 29. Mai 2019, der stellvertretende Bundesvorsitzende des BDZ, Thomas Liebel und Kollege Hans Eich, Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrats, BDZ, die als einzige Zöllner bei den Beratungen anwesend waren, vertreten.

Das BMF hat im Nachgang zum Beteiligungsgespräch am 3. Juli 2019 im BMI den Hauptpersonalrat zu verschiedenen Besprechungen zur Erarbeitung der erforderlichen Verwaltungsvorschrift eingeladen. Am Verhandlungstisch saßen für den HPR der Vorsitzende, Dieter Dewes, und der zuständige Berichterstatter für das Zulagenwesen und Vorstandsmitglied, Hans Eich, beide BDZ.

Mit dem nunmehr im Entwurf vorliegenden Ergebnis der Verwaltungsvorschrift zur neuen Bereichszulage zeigt sich, dass die vom BDZ gewählte Strategie aufgeht. Die meisten BDZ-Forderungen (z.B. Binnenzollämter, Sachgebiete F, Sachgebiete G) konnten positiv erledigt werden. Vorausgesetzt, das BesStMG tritt nach den parlamentarischen Beratungen in der vorliegenden Fassung der Vorbem. Nummer 15 der BBesO A und B mit der neuen Verwaltungsvorschrift zur Bereichszulage in Kraft, werden die nachstehend aufgeführten Bereiche ab dem 1. Januar 2020 die neue gestaffelte Zulage erhalten und zwar in folgender Höhe: A 2-5: 70 Euro/mtl., A 6-9: 90 Euro/mtl., A10-13: 110 Euro/mtl., ab A 14: 140 Euro/mtl..

Details zu den zulagenberechtigten Bereichen:  www.bdz.eu.

 

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