Personalratsarbeit und -kommunikation in einer mobilen Arbeitswelt

Neue Ausgabe der ZfPR gibt Antworten

Welchen Personalrat treibt nicht die Frage um, was sich durch Digitalisierung und damit einhergehend mobile Arbeit auch für ihn verändern wird? Das 12. Forum Personalvertretungsrecht im April 2019 hatte sich deshalb intensiv mit den Herausforderungen der Digitalisierung in der Personalratsarbeit auseinandergesetzt. Zwei der dort gehaltenen Vorträge können nun auch in der ZfPR nachgelesen werden.

Dr. Joey-David Ovey nimmt in seinem Beitrag „Der Personalrat als virtuelles Team“ die Arbeitsweise und Kommunikation des Personalrats in der mobilen Arbeitswelt unter die Lupe und arbeitet heraus, dass disloziertes Arbeiten keineswegs, wie vielfach von Personalräten angenommen, zu Reibungsverlusten führen muss, sondern vielmehr ganz eigene Chancen bieten kann. Wie im Einzelnen die Kommunikation bei fehlender räumlicher Nähe optimiert werden kann, ist sein Thema.  

Hinweise zur Gestaltung von Arbeitsprozessen, damit Digitalisierung tatsächlich zu den erhofften Erleichterungen für die Beschäftigten führt, sind dem Beitrag „Neue Medien – neue Arbeitsformen? Veränderung von Büroarbeit und Interessenvertretung am Beispiel eines deutschen Technologiekonzerns“ von Sylvia Stieler zu entnehmen.

Einem klassischen Personalratsthema widmet sich Dr. Wilhelm Ilbertz, indem er “Die Rechtsprechung des BVerwG zum Informations-  und Vorlageanspruch der Personalvertretung“ beleuchtet. Anknüpfungspunkt ist der Beschluss des BVerwG vom 19. Dezember 2018 – 5 P 6.17 –, in dem das Gericht klarstellt, dass der „strikt aufgabengebundene“ Informationsanspruch des Personalrats sich durchaus auch auf dessen allgemeine Aufgaben beziehen kann.

Dr. Wolfgang Zimmerling und Ben Zimmerling haben „Die Entwicklung des Beamtenrechts seit 2017“ beobachtet, die wichtigsten Entscheidungen herausgefiltert und in knappen Sätzen das Wesentliche herausgearbeitet.

Im Rechtsprechungsteil der Zeitschrift bespricht Dr. Dr. Michael Kossens die Entscheidung des VGH Bayern vom 3. Dezember 2018 – 17 P 18.111, in der das Gericht sich zum zeitlichen Ablauf der Beteiligung des Personalrats einerseits und des Integrationsamtes andererseits bei außerordentlichen Kündigungen geäußert hat. Anders als der VGH vertritt er die Auffassung, dass vor der Beteiligung des Integrationsamtes erst die Anhörung des Personalrats durchzuführen sei.

Dass auch freigestellte Personalratsmitglieder sich in der Regel aktiv auf einen ausgeschriebenen Beförderungsdienstposten bewerben müssen, sagt das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 11. April 2019 – 6 A 469/17 – klipp und klar. Zu Recht, führt Dr. Arnim Ramm in seiner Anmerkung aus, denn ohne Bewerbung fehle es an einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot.

Das VG Berlin stellt sich in seinem Beschluss vom 13. Februar 2019 – 71 K 13.18.PVB – gegen einen Teil der Rechtsprechung und Literatur – und hält das Merkmal der Unmittelbarkeit für die Annahme einer mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsanordnung für entbehrlich. Dass dies im Streitfall nicht unbedingt ausschlaggebend war, erläutert Prof. Dr. Ulrich Widmaier in seiner Anmerkung und weist darauf hin, dass das BVerwG die Rechtsbeschwerde zugelassen und daher demnächst Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Antwort auf die Frage der Unmittelbarkeit habe.

 

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