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Für Tarifbeschäftigte im Freistaat Bayern haben der dbb und das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat den „TV-Fahrradleasing“ vereinbart. Der Tarifvertrag sieht vor, dass die Beschäftigten Entgeltumwandlung durch Fahrradleasing machen können. Damit ist der Gleichklang der Statusgruppen in Bayern beim Thema Fahrradleasing erreicht. Das Bayerische Besoldungsgesetz sieht dies für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern bereits vor. Der „TV-Fahrradleasing“ sieht vor, dass die Beschäftigten Entgeltumwandlung durch Fahrradleasing machen können, deren Arbeitsverhältnis vertragsgemäß noch mindestens drei Jahre andauert. Der Arbeitgeber muss dies anbieten, die Inanspruchnahme durch die Beschäftigten ist freiwillig. Der umgewandelte Betrag muss mindestens 750 Euro betragen und ist auf 7.000 Euro begrenzt. Der Betrag für das Fahrradleasing schmälert nicht die Zusatzversorgung. Zusätzlich hat der dbb erreicht, dass die Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten verkürzt wird. Ab dem 1. November 2023 verzichtet der Arbeitgeber bei den Beschäftigten, die derzeit 40 Stunden und 6 Minuten wöchentlich arbeiten, auf 6 Minuten Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeitbeschäftigten wird dies entsprechend umgerechnet. Der dbb Verhandlungsführer Volker Geyer erklärte am 15. September 2023: „Mit diesem Abschluss haben wir eine Ungleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten beseitigt und dem vielfachen Wunsch nach Ermöglichung des Fahrradleasings Rechnung getragen. Für uns als dbb war außerdem besonders wichtig, dass die Beschäftigten das Fahrradleasing nicht ohne Kompensation allein finanzieren. Das ist uns durch die Verkürzung der Arbeitszeit gelungen.“
Am 11. September 2023 hat der dbb die Verhandlungen über den „TV Altersteilzeit“ sowie den „TV Fahrradleasing“ mit der Autobahn GmbH weiter vorangetrieben. Kern der Verhandlungen war insbesondere die Frage, wie der Kreis der Anspruchsberechtigten sinnvoll und gerecht ausgestaltet werden kann. Der dbb hat darauf gedrungen, dass auch schwerbehinderte und leistungsgeminderte Beschäftigte vorrangig berücksichtigt werden und diese Altersteilzeitverhältnisse nicht auf die allgemeine Quote für die übrigen Beschäftigten anzurechnen. Dies ist aus Sicht des dbb im erstmals vorgelegten Textentwurf noch nicht ausreichend berücksichtigt. Um eine wirklich attraktive Ausgestaltung des Fahrradleasings zu gewährleisten, fordert der dbb insbesondere, dass die vom Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung eingesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung an die Beschäftigten zurückfließen sollen. Weiter geht es dem dbb darum, eine Kürzung der Beiträge zur Zusatzversorgung VBL im Falle der Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung zu vermeiden. Hier erwartet der dbb noch Bewegung seitens der Arbeitgeber. Die Verhandlungen werden am 16. Oktober 2023 fortgesetzt.